Ein Rentner aus dem Saarland, der eine Selbstschussanlage in seinem gepachteten Kleingarten aufstellte, muss eine Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro zahlen. Weil damit ein anderer Mann verletzt wurde, verurteilte das Amtsgericht Saarbrücken den 65 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung und strafbaren Umgangs mit Explosivstoffen zu 90 Tagessätzen à 20 Euro.
Der Mann hatte die selbstgebaute Sprengfalle in dem Kleingarten in einem Waldgebiet nach eigener Aussage installiert, um Wildschweine zu vertreiben. Im Mai 2017 wurde ein 60-jähriger Mann dadurch am Knie leicht verletzt.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Ein Vorsatz sei nicht zu erkennen gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Ein Freispruch - wie vom Verteidiger gefordert - komme jedoch nicht in Frage. Die Richterin bezeichnete die Anlage als "unglaublich gefährliches Konstrukt, das vollkommen unbeherrschbar im Wald stand".
Bei einem Ortstermin hatten Richterin und Anwälte die Selbstschussanlage besichtigt, um beurteilen zu können, wie zugänglich und gefährlich das Gelände für die Öffentlichkeit war.
Zu Prozessbeginn hatte der Angeklagte den Besitz von alten Waffen, Granaten und Zündern eingeräumt. Er sei seit vielen Jahren Sammler von "ehemaligem Kriegsmaterial und so Waffensachen" und habe einen Teil davon auch auf Flohmärkten in Frankreich gekauft, sagte sein Anwalt. Er soll laut Anklageschrift auch mit einem Metalldetektor nach Kriegsmunition gesucht und diese in der eigenen Wohnung und in einer Gartenlaube aufbewahrt haben.
spiegel
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