Kabinett beschließt Musterfeststellungsklage

  09 Mai 2018    Gelesen: 1897
Kabinett beschließt Musterfeststellungsklage

Verbraucher sollen neue Klagemöglichkeiten gegen Unternehmen bekommen. Dazu brachte das Kabinett die Musterfeststellungsklage auf den Weg. Sie könnte in der VW-Abgasaffäre zum Einsatz kommen.

 

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Musterfeststellungsklage beschlossen. Verbraucher sollen damit die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Schadensersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen.


Die neue Klagemöglichkeit könnte in der Dieselaffäre bei Volkswagen zur Anwendung kommen. Es geht um die Entschädigung der Besitzer von VW-Diesel-Fahrzeugen mit manipulierter Abgas-Steuerung. Allerdings verjähren die Schadensersatzansprüche Ende 2018. Die große Koalition hat deshalb verabredet, dass die Musterfeststellungsklage spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten soll.

Nur Verbände sind klagebefugt

Voraussetzung für eine Klage ist, dass eine gewisse Zahl von Menschen betroffen ist. In einem ersten Schritt muss der klagende Verband die Fälle von zehn Betroffenen ausführlich aufarbeiten und auf dieser Basis eine Klage bei Gericht einreichen. In einem zweiten Schritt müssen sich innerhalb von zwei Monaten insgesamt 50 Betroffene bei einem Klageregister anmelden. Wird diese Schwelle nicht erreicht, ist keine Musterfeststellungsklage möglich.


Klagebefugt sollen nur bestimmte Verbraucherschutzverbände sein. Sie müssen seit mindestens vier Jahren auf der Liste jener Verbände stehen, die bereits heute Unterlassungsklagen einreichen dürfen. Außerdem müssen sie unter anderem mindestens 350 Mitglieder haben.

Ziel ist es, entweder einen Vergleich mit der Vereinbarung eines bestimmten Schadenersatzes zu erzielen oder aber den Schaden und seinen Verursacher feststellen zu lassen. In letzteren Fall haben die Verbraucher eine Handhabe, um in einem individuellen Verfahren vergleichsweise einfach ihre Forderungen durchsetzen zu können.

spiegel


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