Staatsanwaltschaft versiegelt Bamf-Büro

  10 Mai 2018    Gelesen: 714
Staatsanwaltschaft versiegelt Bamf-Büro

Die Leiterin der Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge schlägt Alarm: Tausende Asylbescheide sollen unrechtmäßig bearbeitet worden sein. Nun sperrt die Staatsanwaltschaft das Büro von Josefa Schmid ab.

 

Die Bremer Staatsanwaltschaft hat den Zugang zum Büro der kurzfristig strafversetzten Leiterin der Außenstelle Bremen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Josefa Schmid, gesperrt. Dies berichtet die "Passauer Neue Presse" unter Berufung auf Behördenkreise. An Schmids Bürotür sei demnach ein Siegel angebracht worden. Damit wolle die Ermittlungsbehörde "offensichtlich ausschließen, dass Unterlagen oder Recherchen Schmids weggebracht werden können, die für die Aufarbeitung des Bremer Asylaffäre relevant sein könnten".

In der Affäre um zu Unrecht bewilligte Asylanträge bei der Bremer Bamf-Außenstelle fordert der Innensenator der Hansestadt, SPD-Politiker Ulrich Mäurer, Aufklärung von Bundesinnenminister Horst Seehofer. Es sei "unerträglich", dass das betroffene Bundesland die neuesten Entwicklungen nur aus den Medien erfahre, erklärte Mäurer. Er habe Seehofer zu einem Besuch in Bremen aufgefordert, um die Landesregierung auf den aktuellen Stand zu bringen.

Vorausgegangen waren Berichte der "Nürnberger Nachrichten" und der ZDF-Sendung "Frontal 21", wonach Schmid in einem internen Bericht an das Bundesinnenministerium schwere Vorwürfe gegen die Bamf-Zentrale in Nürnberg erhob. Demnach soll Schmids Amtsvorgängerin in Bremen in 1200 Fällen Asylanträge zu Unrecht bewilligt haben. Gegen sie und fünf weitere Beschuldigte, darunter ein Dolmetscher und drei Anwälte, wird deshalb ermittelt.

Bremer Ausländerbehörden alleingelassen


Wie es in den Berichten weiter heißt, werden in dem Schreiben Schmids, das auf den 4. April datiert und an Innenstaatssekretär Stephan Mayer adressiert sein soll, "mindestens 3332" unzulässigerweise in Bremen bearbeitete Asylanträge genannt. Es bestehe der Verdacht, "dass die Zentrale selbst in die Angelegenheit verstrickt ist", schrieb Schmid demnach. Die Bremer Machenschaften seien "langjährig" gebilligt worden.

Schmid wurde nach Bekanntwerden ihres Berichts strafversetzt und mit sofortiger Wirkung im bayerischen Deggendorf eingesetzt. Sie wehrte sich gegen die Entscheidung per Eilantrag beim Verwaltungsgericht Bremen, das diesen aber abwies. Die Umsetzung sei zwar "formell rechtswidrig erfolgt", weil der Personalrat offenbar nicht beteiligt worden sei, erklärte das Gericht. Schmid habe jedoch "nicht dargelegt, dass ihr durch die Umsetzung schwere und unzumutbare Nachteile drohten". Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Ein Hauptsacheverfahren im Nachgang zur Eilentscheidung ist bislang nicht anhängig.

Bremens Innensenator Mäurer erklärte: "Wir müssen wissen, in welchen Fällen seitens des Bamf keine hinreichende Identitätsprüfung stattgefunden hat und wie diese zwingend notwendige Überprüfung seitens des Bamf nachgeholt werden kann." Die Ausländerbehörden Bremens hätten sich auf die Asylentscheide des Bamf verlassen und stünden nun mit vielen Fragen allein da.

Quelle: n-tv.de


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