Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig

  15 Mai 2018    Gelesen: 928
Dashcamvideos als Beweismittel vor Gericht zulässig

Aufnahmen von Auto-Minikameras können bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht - da aber Unfallbeteiligte ohnehin Angaben zu Person, Versicherung und Führerschein machen müssten, sei dies nachrangig.

Das permanente Aufzeichnen bleibt dennoch unzulässig, die Richter verwiesen hier auf das Datenschutzgesetz. Diese Unzulässigkeit führt aber nicht dazu, dass die Bilder in Zivilprozessen nicht verwertet werden dürfen. Es sei immer eine Frage der Abwägung im Einzelfall.

Im Streitfall waren zwei Autofahrer in Magdeburg beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern der kleinen Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen hatte und schuld am Unfall war. Dies wurde ihm aber in der Vorinstanz verwehrt.

spiegel


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