Provokateur im Gerichtssaal

  17 Mai 2018    Gelesen: 1323
Provokateur im Gerichtssaal

Die Anwälte des Angeklagten Ralf Wohlleben versuchen, die Aussagen des Kronzeugen im NSU-Prozess zu erschüttern. Verteidiger Olaf Klemke bedient sich dabei versteckter Propaganda und hämischer Bemerkungen.

 

Über Olaf Klemke heißt es, er könne sehr unterhaltsam sein. Geistreich, erheiternd, amüsant. Dennoch solle man ihn besser zu keiner privaten Veranstaltung einladen. Es könne ein unvergessliches Erlebnis werden, vor allem aber ein hässliches.


Am 426. Verhandlungstag im NSU-Prozess lässt sich erahnen, warum das so sein könnte. Der Verteidiger des Angeklagten Ralf Wohlleben setzt sein Plädoyer fort und lässt wie am Tag zuvor neonazistisches Vokabular anklingen. Zu gerne würde er noch einmal seinen Beweisantrag zum angeblichen "Volkstod" wiederholen, verkündet Klemke voller Häme. "Nur um einige schnappatmende Nebenklage-Vertreter den Saal verlassen zu sehen."

Damals, im Januar 2017, wollte Klemke einen Demografie-Experten laden. Dieser sollte bezeugen, dass es wegen des Geburtenrückgangs in Deutschland und der massenhaften Einwanderung Nichtdeutscher in das Gebiet der Bundesrepublik "das deutsche Volk in seiner bisherigen Identität im Jahre 2050 eine Minderheit gegenüber den Nichtdeutschen sein wird".

Klemke lächelt süffisant. Die Begriffe "Hautfarbe oder menschliche Rasse" seien in dem Antrag nicht erwähnt worden, dennoch habe Jacob Hösl, der Verteidiger des Mitangeklagten Carsten S., das unterstellt. "Die plumpe Propaganda des Herrn Hösl fällt in Deutschland auf fruchtbaren Boden." Vermutlich gar beim 6. Strafsenat des Münchner Oberlandesgericht, der die Urteile in NSU-Prozess fällen werde. Klemke und Wohllebens Anwältin Nicole Schneiders hatten bereits am Dienstag die Richter scharf kritisiert; Klemke sprach davon, das Urteil stehe längst unverrückbar fest.

Empörtes Kopfschütteln der Prozessbeteiligten


Überhaupt werde alles, was sich politisch "rechts der CDU/CSU" befinde als "nazistisch, rassistisch und menschenverachtend verunglimpft". Klemke schaut beifallheischend in die Runde. Der Szeneanwalt aus Cottbus provoziert gern.

Sein Mandant Ralf Wohlleben, ehemals Vize-Vorsitzender der NPD und führender Neonazi in Thüringen, ist angeklagt wegen Beihilfe zum neunfachen Mord. Er soll den ebenfalls angeklagten Carsten S. beauftragt haben, eine Ceská Zbrojovka 83 samt Schalldämpfer zu besorgen, und auch das notwendige Geld dafür beschafft haben. Mit dieser Waffe erschossen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Einwanderer.

Carsten S. ist Kronzeuge der Anklage und Klemkes Zielscheibe an diesem Tag. Klemke unterstellt Carsten S. "Pseudo-Erinnerungen", um "möglichst ungeschoren davonzukommen" und "den Nazi Wohlleben um jeden Preis zur Strecke zu bringen".

Tatsächlich gebe es keine Beweise dafür, dass die Waffe, die Wohlleben für das untergetauchte Trio in Auftrag gegeben habe, die Tatwaffe sei - sagt Klemke. Vielmehr habe sich Carsten S. durch die "tatkräftige, proaktive Unterstützung" von Oberstaatsanwalt Jochen Weingarten in der Vernehmung leiten, sich von diesem "Ideen einpflanzen" lassen.

So sei auch der "Handschuh-Mythos" entstanden: Wohlleben habe der von Carsten S. beschafften Waffe den Schalldämpfer aufgeschraubt und dabei Handschuhe getragen. Schwarze Lederhandschuhe. "Womöglich von einem Agentenfilm inspiriert", spottet Klemke. Danach habe Wohlleben mit der Waffe auf Carsten S. gezielt. Was Ankläger Weingarten als "singuläres Ereignis" bezeichne, sei in Wahrheit eine "frei erfundene Geschichte", sagt Klemke.

Carsten S.' Belastungseifer rühre daher, dass er wegen Wohlleben "aus seinem schönen, neuen Leben", in dem er seine Homosexualität frei ausleben konnte, herausgerissen worden sei. Carsten S. wolle nur den "Judas-Lohn" einstreichen und möglichst schnell in sein "offen, schwules Leben" zurückkehren. Empörtes Kopfschütteln der Prozessbeteiligten ignoriert Klemke.

Er verweist auf die Diskrepanz bei der äußerlichen Beschreibung der Waffe: Wohlleben habe die Pistole, die ihm Carsten S. überbrachte, klobiger in Erinnerung; den Schalldämpfer kürzer, dicker und weitaus schwerer als der der Tatwaffe. "Die Aussagen Carsten S.' beweisen keineswegs, dass die von Wohlleben mitbeschaffte Waffe die Tatwaffe ist", konstatiert Klemke.

Das gelte auch für die Aussage des Zeugen Andreas S., der Carsten S. die Pistole ausgehändigt hatte. Dieser behaupte, ein Schalldämpfer sei ausdrücklich gewünscht gewesen. Wohlleben und Carsten S. bestreiten das. Vielmehr seien sie - ebenso wie Mundlos und Böhnhardt, als sie die Waffe in Empfang nahmen - darüber erstaunt gewesen.

Die Aussage von Andreas S. spreche gegen die Identität der Ceská Zbrojovka 83, sagt Klemke. "Wir wissen es einfach nicht!" Er überschlägt sich in bizarren Wortbildern, spricht von Spekulationen, die Oberstaatsanwalt Weingarten "mit Zuckerguss überzogen" habe.

Die Beweisaufnahme, erklärt Klemke, habe weder zweifelsfrei klären können, dass es sich bei der von Wohlleben und Carsten S. beschafften Pistole um die Mordwaffe handele noch, ob Carsten S. einen Schalldämpfer mitbestellt habe.

Als der ebenfalls angeklagte André E. über Kopfschmerzen klagt, unterbricht der Vorsitzende die Hauptverhandlung. Am Donnerstag soll Klemke sein Plädoyer fortsetzen.

spiegel


Tags:


Newsticker