Über das Abwehrgesetz könnten europäische Unternehmen ermuntert werden, US-Sanktionsdrohungen zu ignorieren. Gleichzeitig würde es regeln, dass die europäischen Unternehmen für möglicherweise entstehende Kosten und Verluste entschädigt werden. Theoretisch eröffnet das Abwehrgesetz sogar die Möglichkeit, EU-Unternehmen zu bestrafen, die sich an die US-Sanktionen halten. Dass diese Möglichkeit genutzt wird, gilt aber als sehr unwahrscheinlich.
Hintergrund der Pläne ist die Tatsache, dass die US-Sanktionen auch nicht-amerikanische Unternehmen treffen, die mit dem Iran Geschäfte machen. Der Iran befürchtet, deswegen einen Großteil der wirtschaftlichen Vorteile zu verlieren, die er über den Atomdeal versprochen bekommen hatte.
Ziel der Regierung in Teheran ist es nun, innerhalb weniger Wochen von den Europäern Garantien zu bekommen, dass die Wirtschaftsbeziehungen und der Kapitalverkehr erhalten bleiben. Wenn nicht, will sie sich nicht mehr an das Abkommen halten. Ziel des Wiener Abkommens von 2015 ist es, den Iran daran zu hindern, Atomwaffen bauen zu können. (dpa)
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