Ein politischer Amtsträger dürfe niemanden wegen seiner oder ihrer politischen Ansichten blockieren, schrieb die Richterin laut Gerichtsunterlagen zur Begründung. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn dieser Amtsträger Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika sei.
Weiter hieß es in der Erklärung, es müsse allen gestattet sein, sich frei in einem interaktiven öffentlichen Raum zu engagieren, in dem Regierungshandeln dargestellt werde - und dies sei beim Account @realDonaldTrump der Fall. Ein Institut der Columbia Universität in New York hatte im Juli 2017 gegen die Blockade von Twitternutzern durch Trump geklagt. (dpa)
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