Schweizer reiste für Missbrauch an

  06 Juni 2018    Gelesen: 1171
Schweizer reiste für Missbrauch an

Fünf Monate ist es her, dass der ungeheuerliche Missbrauchsfall von Staufen ans Licht kam. Inzwischen steht bereits der vierte mutmaßliche Täter vor Gericht: ein Maurer aus der Schweiz, der mehrfach anreiste, um sich an dem Kind zu vergehen.

In Freiburg hat knapp fünf Monate nach Bekanntwerden des schweren Missbrauchs eines Jungen im baden-württembergischen Staufen der Prozess gegen den vierten der insgesamt acht mutmaßlichen Täter begonnen. Angeklagt vor dem Landgericht ist ein 37 Jahre alter Mann aus der Schweiz. Dem gelernten Maurer aus dem Schweizer Kanton St. Gallen werde unter anderem schwere Vergewaltigung zur Last gelegt, sagte Staatsanwältin Nikola Novak zum Prozessauftakt.

Bei der Befragung des Angeklagten vor Gericht wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Mann habe den Jungen, der heute neun Jahre alt ist, dreimal vergewaltigt, so die Staatsanwältin. Die Mutter und ihr Lebensgefährte sollen das Kind hierfür zur Verfügung gestellt und von dem Mann insgesamt 50 Euro kassiert haben. Die Taten wurden der Anklage zufolge gefilmt und die Aufnahmen an andere weitergeleitet.

Der Junge wurde den Angaben zufolge mehr als zwei Jahre lang von Männern aus dem In- und Ausland vergewaltigt. Die 48 Jahre alte Mutter des Kindes und ihr 39 Jahre alter Lebensgefährte sollen ihn hierfür im Internet angeboten haben. Es gibt insgesamt acht Verdächtige. Jeder von ihnen ist einzeln angeklagt.

Gefesselt, gedemütigt, missbraucht


Der nun Angeklagte sei dreimal aus der Schweiz nach Baden-Württemberg gereist, um den Jungen zu vergewaltigen, sagte Novak. Er habe sich dem Kind gegenüber als Polizist ausgegeben und ihm gedroht, es komme in ein Heim und seine Mutter werde verhaftet, wenn es sich weigere oder wehre. Der Lebensgefährte der Mutter des Kindes sei an den Taten beteiligt, die Mutter informiert und in die Tatplanung eingebunden gewesen.

Der Junge sei an einen Stuhl gefesselt, beleidigt, gedemütigt und erniedrigt worden. Zudem habe er eine Strumpfmaske tragen müssen, die lediglich kleine Seh- und Atemschlitze hatte. Eine Chance, sich zu wehren, habe das Kind nicht gehabt.

Bei dem ledigen Angeklagten handele es sich um "ein unbeschriebenes Blatt", sagte sein Verteidiger Robert Phleps. Er habe die Taten gestanden. Auch die Aussagen des psychiatrischen Gutachters, die Plädoyers sowie das letzte Wort des Angeklagten vor dem Urteil werden aus juristischen Gründen nichtöffentlich sein, erklärte der Vorsitzende Richter Stefan Bürgelin. Es geht darum, die Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte des Angeklagten zu schützen. Ein Urteil soll es im Laufe des Juni geben.

Der Prozess gegen die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährten beginnt am kommenden Montag. Die beiden gelten als Hauptbeschuldigte in dem Fall, der im Januar bekannt geworden war.

Quelle: n-tv.de


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