Täter muss erneut vor Gericht

  06 Juni 2018    Gelesen: 1206
Täter muss erneut vor Gericht

Dass ein 32-Jähriger ein Paar in der Bonner Siegaue ausraubte und die Frau vergewaltigte, daran zweifelt auch der Bundesgerichtshof nicht. Eine entsprechende Revision weist der BGH zurück. Doch das Strafmaß von elfeinhalb Jahren muss überprüft werden.

Das Landgericht Bonn muss erneut über das Strafmaß für den nach der Vergewaltigung einer Camperin in der Bonner Siegaue verurteilten Täter verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte zwar den Schuldspruch des Gerichts, hob aber den Strafausspruch auf. Eine andere Kammer muss nun erneut die Schuldfähigkeit des Angeklagten prüfen.

Der Mann wurde im Oktober 2017 wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer räuberischer Erpressung zu einer Freiheitsstrafe von elfeinhalb Jahren verurteilt. Er hatte im April 2017 ein junges Paar in der Siegaue überfallen, das dort zeltete. Zuerst zwang er die beiden, ihm ihre Wertsachen zu geben. Danach vergewaltigte er die Frau vor dem Zelt.

Das Landgericht nahm zwar bei dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung an, ging aber dennoch von dessen uneingeschränkter Schuldfähigkeit aus. Denn nach Auffassung des Gerichts wirkte sich diese Störung nicht auf die Tat aus.

Der zweite Strafsenat des BGH entschied nun aufgrund der von dem Angeklagten eingelegten Revision, dass das Landgericht die uneingeschränkte Schuldfähigkeit nicht rechtsfehlerfrei festgestellt habe. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Bonn muss nun eine verminderte Schuldfähigkeit erneut prüfen und das Strafmaß festlegen. Die Revision gegen den Schuldspruch wies der BGH-Senat allerdings zurück.

Quelle: n-tv.de


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