EU hält Kleinstparteien vom Parlament fern

  07 Juni 2018    Gelesen: 1128
EU hält Kleinstparteien vom Parlament fern

Freie Wähler, Piraten und NPD - das sind drei Beispiele für Mini-Parteien, die im EU-Parlament sitzen. Das soll künftig nicht mehr möglich sein, wenn diese ein nicht deutlich höheres Wählervotum erhalten. Allerdings gilt dies erst zur übernächsten Wahl.

Deutsche Kleinstparteien wie Freie Wähler, Piraten und NPD sollen spätestens von 2024 an keine Chance mehr auf einen Einzug ins Europaparlament haben. Auf Initiative von CDU, CSU und SPD hin einigten sich die EU-Staaten in Brüssel auf die Einführung einer neuen Sperrklausel. Sie soll dafür sorgen, dass in Deutschland Parteien mit einem niedrigen einstelligen Wahlergebnis keinen Sitz im Europaparlament bekommen. Derzeit besetzen sie sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament.

Eigentlich hatte die Sperrklausel bereits vor Monaten beschlossen werden sollen, um eine problemlose Einführung noch zur Europawahl am 26. Mai des kommenden Jahres zu ermöglichen. Länder wie Belgien und Italien zögerten den Entscheidungsprozess allerdings zuletzt wochenlang hinaus.

Eine Umsetzung schon für die Wahl 2019 würde nun nach bisheriger Einschätzung der derzeitigen EU-Ratspräsidentschaft gegen den europäischen Verhaltenskodex für Wahlen verstoßen. Die Leitlinien der sogenannten Venedig-Kommission des Europarates sehen nämlich vor, dass es in den zwölf Monaten vor einer Wahl keine grundlegenden Wahlrechtsänderungen mehr geben sollte. Hält sich die Bundesregierung daran, würde die Sperrklausel, die zwischen zwei und fünf Prozent liegen soll, erst bei der Wahl 2024 zum Einsatz kommen. 

Neben den Piraten, den Freien Wählern und der rechten NPD könnte die geplante Änderung des EU-Wahlrechts beispielsweise die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) und die Partei des Satirikers Martin Sonneborn treffen. Sie alle hatten bei der Wahl 2014 den Einzug ins Europaparlament geschafft, weil das Bundesverfassungsgericht kurz zuvor die Drei-Prozent-Hürde im deutschen Europawahlgesetz ersatzlos gestrichen hatte.

Quelle: n-tv.de


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