Gegen Kleinparteien: EU-Parlament stimmt für Sperrklausel

  05 Juli 2018    Gelesen: 1298
Gegen Kleinparteien: EU-Parlament stimmt für Sperrklausel

Um eine Zersplitterung des Europaparlaments zu verhindern, wurde die von der Bundesregierung angeregte Sperrklausel bei Europawahlen gebilligt. Spätestens ab 2024 müssen sich Kleinparteien wie die PARTEI, Piraten und die NPD sorgen, nicht wieder ins Parlament gewählt zu werden. CDU und SPD stimmten geschlossen für die Änderung des Wahlrechts.

Am Mittwoch stimmten die Abgeordneten in Straßburg mit 397 gegen 207 Stimmen für die von der Bundesregierung geforderte Änderung des EU-Wahlgesetzes. 62 Abgeordnete enthielten sich.

Offen ist noch, ob die Sperrklausel drei oder fünf Prozent betragen wird und ob sie ab 2019 oder ab 2024 gilt. Eine Einführung für die Europawahl 2019 ist gesetzlich umstritten. Sieben der 96 deutschen Sitze im Europaparlament sind derzeit von Mitgliedern von Kleinparteien besetzt: Freie Wähler (1,5 Prozent), Piraten (1,4 Prozent), Tierschutzpartei (1,2 Prozent), NPD (1,0 Prozent), Familie (0,7 Prozent), ÖDP (0,6 Prozent) und „Die PARTEI“ des Satirikers Martin Sonneborn (0,6 Prozent). Sonneborn begründete die Gesetzänderung gegenüber Sputnik so:

„SPD und CDU werden in der nächsten Europawahl massiv Sitze verlieren. Deswegen möchten sie sich die sieben Sitze von Kleinparteien (Piraten, Familienpartei, Freie Wähler, Tierschutzpartei, uns und auch den von Udo Voigt natürlich) zurückholen.“

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Der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold sieht die Meinungsfreiheit bedroht. Der Beschluss bringe „weniger, nicht mehr Demokratie“, so Giegold. Er kritisiert:

„Es gibt keine Notwendigkeit, das Recht der Wähler zu beschneiden und ihre Stimmen für Kleinparteien an einer Prozenthürde abprallen zu lassen.“

Die PARTEI und andere Parteien wollen gegen die neue Sperrklausel klagen. Bereits im September 2011 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Fünfprozenthürde bei Europawahlen gegen das Grundgesetz verstößt. Auch eine Dreiprozenthürde beurteilte das Gericht als grundgesetzwidrig.

sputnik.de


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