Scholz will Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel bekämpfen

  01 Auqust 2018    Gelesen: 1236
Scholz will Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel bekämpfen

Mit einer Gesetzesänderung will Olaf Scholz gegen Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel vorgehen. Internetplattformen sollen zukünftig für ihre Händler haften.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel bekämpfen und so die Steuereinnahmen erhöhen. Internet-Plattformen wie Ebay oder Amazon sollen dazu für die Umsatzsteuer ihrer Händler haften.

"Wir beenden die illegale Praxis mancher Händler auf elektronischen Marktplätzen, die Umsatzsteuer hinterziehen und sich dadurch unlautere Wettbewerbsvorteile verschaffen", sagte Scholz. Besonders asiatische Händler zahlen beim Verkauf ihrer Waren auf Internet-Plattformen oft keine Umsatzsteuer in Deutschland.

Ab Anfang 2019 sollen Online-Marktplätze für die Umsatzsteuer ihrer Händler haften. Bisher liegt die Versteuerungspflicht bei den einzelnen Händlern, die die Plattformen zum Verkauf nutzen. Nur, wenn die Plattformen dem Finanzamt eine Bescheinigung über die steuerliche Registrierung der Verkäufer vorlegen, sollen sie nicht selbst haften.

Ein entsprechender Gesetzentwurf soll am Mittwoch vom Kabinett beschlossen werden. Wegen des Urlaubs von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wird erstmals Vizekanzler Scholz die Leitung übernehmen.

Durch die verschärften Regeln sollen Steuerausfälle von mehreren hundert Millionen Euro im Jahr verhindert werden. "Mit dem Gesetzentwurf sorgen wir für Steuergerechtigkeit", sagte Scholz. Vor allem solle die Änderung einen fairen Wettbewerb zwischen Verkäufern aus dem In- und Ausland gewährleisten.

Wirtschaftsverbände sprechen angesichts des Umsatzsteuerbetrugs von einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung für ehrliche Händler. "In erster Linie ist der Staat gefragt, wenn es darum geht, dass auch Händler aus Drittstaaten in Deutschland anfallende Steuern korrekt ans hiesige Finanzamt zahlen", sagte Volker Treier, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer.

Der Gesetzesentwurf schieße jedoch über das Ziel hinaus, da auch deutsche Unternehmen eine Bescheinigung darüber vorlegen müssen, dass ihre Händler korrekt verteuerten. Das führe zu einem erheblichen Aufwand, obwohl inländische Anbieter ohnehin in Deutschland erfasst seien und regelmäßig geprüft würden. Außerdem fehle es an einer digitalen Lösung, denn die Verwaltung könne entsprechende Anträge und Bescheinigungen nicht digital bearbeiten.

Auch der Digitalverband Bitkom warnte, die neue Regelung könnte den Online-Handel belasten. "Die geplanten umsatzsteuerlichen Pflichten treffen ausnahmslos alle Akteure im Online-Handel in Deutschland. Dies ist weder zielgerichtet noch angemessen", kritisierte der Verband.

Der Online-Handel hat nach Angaben des Handelsverbands Deutschland (HDE) einen Anteil von 10 Prozent am Gesamthandel in Deutschland. Das entspricht etwa 53 Milliarden Euro. Davon werden mehr als 50 Prozent über Online-Plattformen wie Amazon und Ebay abgewickelt.
ire/dpa


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