Die Polizei hat einen 47-Jährigen festgenommen, der zwei Obdachlose am S-Bahnhof Schöneweide in Berlin angezündet und schwer verletzt haben soll. Der mutmaßliche Täter sei am Dienstag gefasst worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft nun mit.
Der Mann sei bereits zuvor identifiziert worden, ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags habe vorgelegen, hieß es in einer Mitteilung der Ermittler. Da er sich aber zunächst versteckt habe, sei die Zielfahndung des Landeskriminalamts eingeschaltet worden, die ihn im Stadtteil Köpenick gefasst habe.
Die 47 und 62 Jahre alten Opfer waren am 23. Juli am S-Bahnhof Schöneweide mit einer brennbaren Flüssigkeit überschüttet und angezündet worden. Sie trugen lebensbedrohliche Brandverletzungen davon. Das Motiv des Festgenommenen ist den jüngsten Angaben zufolge weiter unklar: Die Ermittlungen hätten "bisher keine Anhalte für eine obdachlosenfeindliche Motivlage ergeben".
Schutzkoma und mehrere Operationen
Eines der beiden Opfer steht mittlerweile vor der Entlassung aus dem Krankenhaus. Der 62-Jährige sei gesundheitlich so weit wiederhergestellt, dass er die Klinik in den nächsten Tagen mit einer Streetworkerin verlassen könne, sagte eine Sprecherin des Unfallkrankenhauses in Berlin-Marzahn.
Nach wie vor kritisch ist hingegen der Zustand des zweiten Opfers. Der 47-Jährige liegt weiterhin in einem Schutzkoma und wird intensivmedizinisch betreut, wie die Sprecherin sagte. Ihm stünden auch noch mehrere Operationen im Zentrum für Schwerbrandverletzte der Klinik bevor, bei denen er sukzessive Hauttransplantate erhalte. Mehrere solcher OPs hat er den Angaben zufolge bereits hinter sich.
Der Fall erinnert an eine Brandattacke auf einen Obdachlosen am Weihnachtsabend 2016, die deutschlandweit für Schlagzeilen gesorgt hatte. Eine Gruppe Jugendlicher hatte am U-Bahnhof Schönleinstraße im Berliner Stadtteil Neukölln versucht, einen schlafenden Mann anzuzünden. Fahrgäste konnten Schlimmeres verhindern. Der Haupttäter wurde zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, drei Mittäter zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung.
spiegel
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