Negativer Asylbescheid in Österreich

  15 Auqust 2018    Gelesen: 1014
Negativer Asylbescheid in Österreich

Ein Afghane, der wegen seiner Homosexualität in Österreich Asyl beantragte, soll zurück nach Afghanistan. Er sei gar nicht schwul, heißt es im Bescheid. Die nachfolgende Begründung enthält Haarsträubendes.

 

 

Alleine war ein 18-jähriger Afghane nach Österreich geflüchtet und hatte dort Asyl beantragt. In seinem Heimatland sei er wegen seiner Homosexualität verfolgt worden, begründete er seinen Antrag. Tatsächlich zählt Afghanistan zu jenen Ländern, in denen Menschen, die nicht heterosexuell sind, zu einem Leben im Verborgenen gezwungen werden. Homosexualität ist dort gesellschaftlich nicht akzeptiert. Verfolgung durch den Staat und durch Mitmenschen treiben viele Schwule und Lesben aus einer Reihe afrikanischer und arabischer Länder sowie Staaten wie Afghanistan, Iran und Pakistan in die Flucht.

Doch der Antrag des jungen Mannes wurde abgelehnt - mit erstaunlichen Begründungen, wie die Wiener Wochenzeitung "Falter" berichtet. Demnach stellte der zuständige Beamte im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Regionalstelle Wiener Neustadt die Homosexualität des Mannes in Frage. "Weder Ihr Gang, Ihr Gehabe oder Ihre Bekleidung haben auch nur annähernd darauf hingedeutet, dass Sie homosexuell sein könnten", heißt es in dem Papier, aus dem der "Falter" zitiert. Dem Mann, der bislang in einem SOS-Kinderdorf unterkam, werde daher kein Asyl zugestanden.

In dem ablehnenden Bescheid heißt es: "Es wird berichtet, dass Sie öfter Auseinandersetzungen mit anderen Zimmergenossen hatten. Ein Aggressionspotential ist bei Ihnen also vorhanden, das bei einem Homosexuellen nicht zu erwarten wäre." Weiter schreibt der Beamte unter Berufung auf Unterlagen zu dem Fall: "Freunde hätten Sie nicht sehr viele, steht in dem Bericht ebenso. Sind Homosexuelle nicht eher gesellig?" Der Mann hatte angegeben, dass er gerne allein oder in kleinen Gruppen unterwegs sei. "Auch das passt nicht zu einem angeblich Homosexuellen", zitiert der "Falter" weiter aus dem negativen Asylbescheid.

"Es ist nicht sehr wahrscheinlich, bereits so früh 'sexualisiert' zu werden"

Der Beamte setzt in seiner Entscheidung offensichtlich auf Vorurteile und Klischees. So widerspricht er der Angabe des Mannes, er habe auch nicht homosexuelle Jungen geküsst. "Hätten Sie das tatsächlich bei einem nicht homosexuellen Jungen gemacht, dann hätten Sie furchtbare Prügel bezogen." Kein Mann lasse sich von einem anderen Mann küssen, wenn er nicht homosexuell sei. "Das ist völlig undenkbar."

Auch die Aussage des Afghanen, er habe sich schon früh für Männer interessiert, stellt der Beamte in Frage. "Ihre behaupteten homosexuellen Gefühle im Alter von bereits zwölf Jahren können nicht nachvollzogen werden, da das der Behörde recht früh erscheint. In einer wenig sexuellen Gesellschaft wie der afghanischen, in der es in der Öffentlichkeit keine sexuellen Reize durch Mode und Werbung gibt, ist es nicht sehr wahrscheinlich, bereits so früh 'sexualisiert' zu werden." Der Bescheid endet dem "Falter" zufolge mit dem Satz: "Sie sind nicht homosexuell und haben daher bei Ihrer Rückkehr nach Afghanistan nichts zu befürchten."

Am Ende obliegt es nach österreichischem Recht dem Beamten, darüber zu entscheiden, ob er die Asylgründe glaubt oder nicht - in diesem Fall also der Frage, ob der Mann homosexuell sei oder nicht. Denn ist er schwul, so haben die Behörden in diesem Fall keinen Entscheidungsfreiraum. Das österreichische Verfassungsgericht hat im Oktober 2014 entschieden, dass homosexuellen Flüchtlingen eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht zuzumuten sei, wenn sie ihre Sexualität geheim halten oder "Zurückhaltung beim Ausleben der sexuellen Ausrichtung üben" müssten.

Der Afghane hat gegen den Bescheid Einspruch eingelegt.

spiegel


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