1993 versteigerte das Raumfahrtunternehmen NPO S. A. Lawotschkin das Mondmobil bei einer Sotheby’s-Auktion für 68.500 Dollar an den amerikanischen Millionär Richard Garriott, Sohn des Astronauten Owen Garriott.
„Im internationalen Register der Weltraumobjekte steht Russland (nach dem Stand vom Jahr 1973 die UdSSR) als Registrationsstaat der ‚Lunochod 2‘. Als Registrationsstaat behält Russland die Jurisdiktion und die Kontrolle über der ‚Lunochod 2‘“, erklärte Jusbaschjan im Vorfeld der ersten Uno-Konferenz für Weltraumrecht und —Politik, die vom 11. bis 13. September in Moskau abgehalten werden soll.
Sie merkte an, wenn der Verkauf rechtsgemäß beurkundet worden sei, liege kein Verstoß gegen das Weltraumrecht vor.
„Gegebenenfalls ist jegliche Übergabe der Eigentumsrechte auf Weltraumobjekte legal, wenn sie im Einklang mit den Prinzipien und Normen des Weltraumrechts oder anderen relevanten Rechtsquellen steht, zum Beispiel mit der entsprechenden nationalen Gesetzgebung“, so Jusbaschjan weiter.
Sie betonte allerdings, die Eigentumsrechte würden sich nicht auf das Mondstück beziehen, auf dem sich die „Lunochod 2“ befinde, weil die Aneignung von Himmelskörpern im internationalen Weltraumrecht verboten sei.
sputniknews
Tags: