Gericht stoppt vorläufig Rodung im Hambacher Forst

  05 Oktober 2018    Gelesen: 807
Gericht stoppt vorläufig Rodung im Hambacher Forst

Das Oberverwaltungsgericht Münster sieht keine Belege dafür, dass die Rodungen im Hambacher Forst notwendig sind. Der Energiekonzern RWE muss die Arbeiten deswegen erst einmal stoppen.

Im Streit um die geplanten Rodungen im Hambacher Forst hat der Energiekonzern RWE nach Einschätzung des Oberverwaltungsgerichts Münster die Notwendigkeit für die Versorgungssicherheit nicht hinreichend erklärt. Der Konzern und die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Behörde hätten nicht durch Tatsachen oder Unterlagen belegt, dass bei einem Rodungsstopp die Energieversorgung bundes- oder landesweit gefährdet sei, hieß es am Freitag in der Begründung der OVG-Entscheidung.

Daher sei es nicht gerechtfertigt, durch die Rodung vollendete Tatsachen zu schaffen, die zudem Belange des Gebiets- und Artenschutzes unwiderruflich beeinträchtigen könnten, stellte das Gericht fest.

Der BUND hatte argumentiert, dass der Wald mit seinem Bechsteinfledermaus-Vorkommen die Qualitäten eines europäischen FFH-Schutzgebietes habe und deshalb geschützt werden müsse. Das Gericht erklärte, die Unterlagen dazu umfassten mehrere Kisten, die Rechtsfragen seien so komplex, dass man sie nicht in einem Eilverfahren beantworten könne. Die Rodung müsse vorerst gestoppt werden, damit keine "vollendete, nicht rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen" würden, teilte das Gericht mit.

Der Energiekonzern RWE will in den nächsten Monaten gut 100 von den bisher verbliebenen 200 Hektar des Waldes für den fortschreitenden Tagebau abholzen. RWE hält die Rodungen in den nächsten Monaten für "zwingend erforderlich". Eine vorübergehende Aussetzung der ab Oktober geplanten Abholzung würde die Stromerzeugung in den Kraftwerken in Frage stellen. Wegen des freiwilligen Verzichts auf Rodungen im vergangenen Jahr gebe es keinen zeitlichen Puffer mehr. Die Rodungssaison läuft von Anfang Oktober bis Ende März.

"Erfolg für die Anti-Kohle-Bewegung"

Klimaaktivisten hatten über Jahre mit ihrer Wald-Besetzung gegen die Braunkohle und für den Klimaschutz demonstriert. Immer wieder wurden RWE-Mitarbeiter und Polizisten von Vermummten mit Molotow-Cocktails und mit Steinschleudern angegriffen.

"RWE wird nicht roden dürfen, das ist ein Erfolg unserer langen Bemühungen, eine Zäsur in NRW, der Kohleausstieg rückt näher", erklärte Dirk Jansen vom BUND nach der Verkündung des Urteils. "Wir hoffen, einen wichtigen Beitrag für die Befriedung der Region geschaffen zu haben. Gleichzeitig werden wir in unserem Widerstand nicht nachlassen."

"Das ist ein guter Tag für den Schutz des Klimas", ergänzte Marin Kaiser von Greenpeace. "Glückwunsch an den BUND. Wir haben eine Atempause für den Hambacher Wald. Das ist ein riesiger Erfolg für die Anti-Kohle-Bewegung. Millionen Menschen waren fassungslos, dass RWE den Wald roden will, dass der Konzern eine Eskalationsstrategie gefahren gegen die Menschen im Wald."

Symbol für den Widerstand

Die Bezirksregierung Arnsberg hatte im Frühjahr den sogenannten Hauptbetriebsplan für den Braunkohletagebau Hambach bis 2020 genehmigt, der auch die Rodungen mit einschließt. Der BUND wollte das bis zu einer endgültigen Entscheidung per vorläufigem Rechtsschutz verhindern.

Der früher einmal 4100 Hektar große Wald mit Jahrhunderte alten Buchen und Eichen liegt am wohl größten europäischen Braunkohle-Tagebau Hambach zwischen Aachen und Köln. Er gilt mittlerweile als Symbol für den Widerstand gegen die Braunkohle-Verstromung und für den Klimaschutz.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte den Kreis Düren und die Stadt Kerpen angewiesen, die im Wald errichteten Baumhäuser von Rodungsgegnern aus Sicherheitsgründen zu räumen. Die Polizei räumte in den vergangenen Tagen die Baumhäuser.

Quelle : spiegel.de


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