Zahl der Abschiebungen in Maghreb-Staaten offenbar deutlich angestiegen

  08 Oktober 2018    Gelesen: 1137
Zahl der Abschiebungen in Maghreb-Staaten offenbar deutlich angestiegen

Deutschland schiebt einem Bericht zufolge immer mehr Menschen in die Maghreb-Staaten ab: Nach Algerien beispielsweise seien 2015 noch 57 Menschen geschickt worden - in diesem Jahr sei die Zahl bereits auf mehr als 400 gestiegen.

 

Die Zahl der Abschiebungen aus Deutschland in die drei Maghreb-Staaten Algerien, Tunesien und Marokko hat einem Medienbericht zufolge in den vergangenen Jahren stark zugenommen. So seien die Abschiebungen nach Algerien von 57 im Jahr 2015 auf 400 bis Ende August 2018 gestiegen; im Gesamtjahr 2017 seien es 504 gewesen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung und beruft sich dabei auf Sicherheitskreise.

Für Tunesien stiegen die Zahlen demnach von 17 Menschen im Jahr 2015 auf 231 bis Ende August 2018 (Gesamtjahr 2017: 251). Und im Fall Marokkos nahmen sie von 61 im Jahr 2015 auf 476 bis Ende August 2018 zu. Im gesamten Jahr 2017 seien 634 Menschen nach Marokko abgeschoben worden.

Die Bundesregierung will die drei nordafrikanischen Länder und Georgien in die Liste sicherer Herkunftsstaaten aufnehmen, um Asylverfahren für Menschen von dort zu beschleunigen und Abschiebungen zu erleichtern. Im Bundesrat stoßen die Pläne auf Vorbehalte, vor allem bei jenen Landesregierungen, an denen die Grünenbeteiligt sind.

Schon im Frühjahr 2016 hatte der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit den nordafrikanischen Maghreb-Staaten Gespräche geführt, um Abschiebungen zu erleichtern. Dabei ging es unter anderem um die schnelle Identifizierung und die Beschaffung der notwendigen Dokumente für die Ausreisepflichtigen.

Die deutschen Bemühungen hätten seitdem "bei allen drei Herkunftsländern zu signifikanten Fortschritten bei der Identifizierung potenzieller Ausreisepflichtiger geführt", zitiert die Zeitung nun aus Unterlagen der Sicherheitsbehörden. Demnach konnte inzwischen bei allen drei nordafrikanischen Ländern erreicht werden, dass die Identifizierung ihrer Staatsbürger "auf der Basis des Austauschs von biometrischen Daten in elektronischer Form erfolgt".

spiegel


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