Der Angeklagte gehört zu den Gründern und den führenden Personen des Vereins, dessen soziale Arbeit in dem Stadtteil immer wieder von Lokal- und Regionalpolitikern gelobt wurde. Zum Schluss leitete er unter anderem dessen Tanzgruppe. Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft kam es immer wieder zu Übergriffen, wenn die Jungen sich vor oder nach Tanzauftritten umzogen. An anderen Jungen verging er sich in seinem Büro oder wenn er ihnen die Haare schnitt.
Eine Mutter berichtete als Zeugin vor Gericht, ihr Sohn habe bereits vor fünf Jahren einen Übergriff des Angeklagten angedeutet. Damals habe sie ihrem Sohn nicht geglaubt. Nach Darstellung einer Nebenklagevertreterin bekam auch das Schweriner Jugendamt Anfang 2015 entsprechende Hinweise. Sie seien jedoch ohne Konsequenzen geblieben.
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