PKK zu Unrecht auf Terrorliste geführt

  15 November 2018    Gelesen: 481
PKK zu Unrecht auf Terrorliste geführt

Die Europäische Union führt die kurdische Arbeiterpartei wegen deren Waffengewalt auf ihrer Terrorliste. Zumindest einige Jahre lang geschah dies zu Unrecht, wie nun das EU-Gericht entscheidet. Am aktuellen Status der PKK ändert das aber nichts.

Die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK ist zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden. Das EU-Gericht in Luxemburg erklärte die zugrundeliegenden Beschlüsse der EU-Staaten wegen Verfahrensfehlern für nichtig. Nach Ansicht des Gerichts hat der Rat der Mitgliedstaaten in notwendigen Verordnungen und Beschlüssen nicht hinreichend begründet, warum er die PKK auf der Liste führt.

Konkrete Auswirkungen hat das Urteil allerdings nicht, da es für 2018 einen neuen Beschluss zur Terrorliste gibt, der durch das Urteil nicht infrage gestellt wird. Für die PKK ist die bereits 2002 erfolgte Eintragung auf der Terrorliste relevant, weil sie zur Folge hatte, dass Konten und andere in der EU vorhandene Vermögenswerte eingefroren wurden.

Von der EU wird der Organisation vorgeworfen, mit Waffengewalt und Anschlägen für einen kurdischen Staat oder ein Autonomiegebiet im Südosten der Türkei zu kämpfen. In dem Konflikt mit der türkischen Regierung kamen bereits mehrere Zehntausend Menschen ums Leben.

Quelle: n-tv.de 


Tags:


Newsticker