Eltern setzen Kindergeld nicht in Alkohol um

  21 November 2018    Gelesen: 852
Eltern setzen Kindergeld nicht in Alkohol um

Der Staat fördert Familien über das Kindergeld und Landeserziehungsgeld mit direkten finanziellen Zuschüssen. ZEW-Forscher finden in einer Studie der Bertelsmann Stiftung nun heraus: Die Leistungen wirken genau so, wie sie sollen.

Eine neue Studie der Bertelsmann-Stiftung widerlegt ein weit verbreitetes Vorurteil: Direkte Leistungen für Familien wie das Kindergeld oder in einzelnen Bundesländern ausgezahlte Erziehungsgelder kommen überwiegend den Kindern zugute. Sie würden in der Regel nicht von den Eltern entfremdet - etwa für Zigaretten, Alkohol oder Unterhaltungselektronik.

Zu dieser Aussage kommt ein Forscherteam des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) nach Analyse der beiden staatlichen Leistungen für den Zeitraum von 1984 bis 2016. So konnten sie direkte Wirkungszusammenhänge zwischen gezahlter Leistung und Verwendung nachweisen. Im Einzelnen ermittelten sie:

Kindergeld: Das Kindergeld bekommen alle Familien unabhängig von der Höhe des Einkommens pauschal pro Kind gezahlt. Laut ZEW habe durch die Zahlung keine Änderung des Erwerbsverhaltens festgestellt werden können. Um zu Aussagen über die Verwendung des Kindergelds zu kommen, betrachteten die Forscher Ausgaben von Familien vor und nach Kindergelderhöhungen und inflationsbedingten Veränderungen des Werts der Leistung.


Das Ergebnis: Ein Großteil einer Kindergelderhöhung floss in den Konsum, nicht jedoch in Unterhaltungselektronik oder Alkohol. Zwischen 1996 und 2006 konsumierten männliche Raucher bei einer Kindergelderhöhung von 100 Euro im Schnitt vier Zigaretten mehr pro Tag. Dieser Effekt verlor sich ab 2007 aber. Je 100 Euro mehr Kindergeld geben Familien dagegen 14 Euro mehr für die Miete aus, die genutzte Wohnfläche steigt im Schnitt um zwei Quadratmeter. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder in einer Kita oder von einer Tagesmutter betreut werden, steigt um fünf Prozentpunkte. Kinder besuchen auch mit einer höheren Wahrscheinlichkeit Kinderturnen oder Musikunterricht.
 
Landeserziehungsgeld: In fünf Bundesländern wurde im Untersuchungszeitraum im Anschluss an Bundeserziehungsgeld beziehungsweise ab 2007 im Anschluss an das Elterngeld Familien mit geringen Einkommen ein Landeserziehungsgeld bezahlt. Die Wirkung der Leistung ermittelten die Forscher, indem sie Bezieher mit ähnlichen Familien in Bundesländern ohne Erziehungsgeld verglichen.


Ergebnis hierbei: Eltern, die Landeserziehungsgeld beziehen, arbeiten weniger – dies ist so aber intendiert und die Voraussetzung für die Leistung. Dadurch steigt das Haushaltseinkommen im Schnitt nur leicht um 47 Euro pro Monat. Die ZEW-Forscher stellten keine Auswirkungen auf den Kauf oder Besitz von Unterhaltungselektronik fest. Ebenso stieg der Alkoholkonsum nicht an. Im Zeitraum zwischen 2002 und 2008 stieg bei Frauen der Tabakkonsum leicht, wenn ihr Haushalt Landeserziehungsgeld bezog. Seit 2009 gab es diesen Effekt nicht mehr.

Die Bertelsmann Stiftung schließt aus den Ergebnissen, dass direkte Geldzahlungen zweckgebundenen Sach- oder Geldleistungen vorzuziehen seien. Mit rund 30 Prozent gingen verfügbare Mittel dabei für den Verwaltungsaufwand verloren. Zudem seien die Antragshürden für Bedürftige oft zu hoch. Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung, sagt: "Eltern sollten nicht unter Generalverdacht gestellt werden." Er fordert, der Staat solle "den Eltern vertrauen".

Dräger schlägt eine neue finanzielle Leistung vor, die Kindergeld, Teile des Bildungs- und Teilhabepakets, den Kinderzuschlag und die SGB-II-Regelbedarfe für Kinder bündele – das sogenannte Teilhabegeld. Es soll für alle Kinder, je nach Einkommen der Eltern jedoch gestaffelt bezahlt werden.

Quelle: n-tv.de


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