Gesetzentwurf zu § 219a

  29 Januar 2019    Gelesen: 770
Gesetzentwurf zu § 219a

Die Bundesregierung will den Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erleichtern. Union und SPD einigten sich auf einen Entwurf für eine Neufassung des Paragrafen 219a. Das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen bleibt darin enthalten, wird aber durch weitere Bestimmungen ergänzt.

Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen.

Liste soll detailliert Auskunft geben

Die Bundesärztekammer soll eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen. Dort sollen auch Angaben zu den angewandten Methoden zu finden sein. Diese Liste soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden. Am 6. Februar soll das Bundeskabinett über den Entwurf beraten.

Weiter Kritik an Werbeverbot

Die SPD-Vorsitzende Nahles betonte, dass man damit Rechtssicherheit schaffe. Die Ärztin Kristina Hänel, deren Fall die Debatte um das sogenannte Werbeverbot ausgelöst hatte, kritisierte auf Twitter, dass ihre Internetseite weiterhin strafbar bleibe, weil sie dort auch weitergehende Informationen zu Abtreibungen anbietet.


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