Ärzte und Klinken dürfen demnach öffentlich – zum Beispiel auf der eigenen Internetseite – darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Sie sollen zugleich auf weitere Informationen neutraler Stellen dazu hinweisen dürfen.
Liste soll detailliert Auskunft geben
Die Bundesärztekammer soll eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen. Dort sollen auch Angaben zu den angewandten Methoden zu finden sein. Diese Liste soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden. Am 6. Februar soll das Bundeskabinett über den Entwurf beraten.
Weiter Kritik an Werbeverbot
Die SPD-Vorsitzende Nahles betonte, dass man damit Rechtssicherheit schaffe. Die Ärztin Kristina Hänel, deren Fall die Debatte um das sogenannte Werbeverbot ausgelöst hatte, kritisierte auf Twitter, dass ihre Internetseite weiterhin strafbar bleibe, weil sie dort auch weitergehende Informationen zu Abtreibungen anbietet.
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