Die von der EU-Kommission ausgearbeiteten Abänderungen zur Gas-Richtlinie sehen demnach die Möglichkeit vor, dass Normen der europäischen Energiegesetzgebung für nach Europa führende Gaspipelines aus dritten Ländern gültig sind. Die Beamten dürften unter anderem das Recht erhalten, eine Verteilung der Funktionen des Lieferanten und des Transitlandes oder den Zugang zum Rohr der dritten Seiten zu fordern. Vor allem würden die Abänderungen die Pipeline Nord Stream 2 mit einer Transportkapazität von 55 Milliarden Kubikmeter pro Jahr hart treffen, die durch die Ostsee von Russland nach Deutschland verlegt wird.
Der russischen Zeitung liegen entsprechende Dokumente vor, deren Echtheit von einem europäischen Beamten bestätigt wurde. Das Blatt zitiert die Stellungnahme der deutschen Seite, in der die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Abänderungen abgelehnt werden. Aus Deutschland hieß es, dass diese Abänderungen nur auf die Regelung eines Infrastrukturprojektes abzielen und für die anderen nun Ausnahmevarianten vorsehen würden. Die EU habe keine Erklärungen oder verständlichen Argumente vorgelegt, die zeigen würden, wie die vorgeschlagenen Abänderungen zu den Zielen der Energieunion beitragen könnten.
Diese Abänderungen sind aus Sicht Deutschlands überhaupt nicht notwendig. Der Bereich der EU-Gesetzgebung sei in vollem Maße für Unternehmen und die Infrastruktur gültig, an die sich auf dem Territorium der EU die Seegaspipelines anschließen, schreibt die Zeitung. Dies mache die Initiative, die Forderungen über die Teilung des Lieferanten und des Transitlandes oder „den Zugang der dritten Länder“ für die nach Europa importierenden Gaspipelines gültig zu machen, sinnlos. Deutschland findet laut dem Blatt den Grad der juristischen Arbeit bei der vorgeschlagenen Abänderung zweifelhaft. Diese seien sowohl aus europäischer Sicht, als auch aus Sicht des internationalen Rechts inakzeptabel.
Im Fall der Verabschiedung dieser Abänderungen vor der Bauschließung des Projektes Nord Stream 2 solle ohnehin eine Ausnahme für das Gazprom-Rohr gemacht werden. Die Investitionsentscheidung über seinen Bau sei viel früher getroffen worden und die Finanzierung des Projektes habe bereits begonnen, so die deutsche Seite.
Ferner schreibt die Zeitung, dass sich Deutschland unter anderem über die Tatsache besorgt zeige, dass das neue Projekt Voraussetzungen für den Erhalt der exklusiven Vollmächte durch die EU-Kommission bei der Regelung der Kontrolle des Innengasmarktes schaffe, obwohl sich bislang der Bereich der Regierungsabkommen in der Kompetenz einzelner EU-Länder befunden habe.
Das Projekt Nord Stream 2 sieht die Verlegung von zwei Strängen vor, die von der russischen Küste auf dem Grund der Ostsee bis zur Küste Deutschlands parallel zur bereits bestehenden Pipeline Nord Stream verlaufen sollen. Die geplante Durchsatzkapazität beträgt insgesamt 55 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr. Die Pipeline verläuft im Territorialgewässer von Deutschland, Finnland, Schweden und Russland.
Durch das Projekt entstehen Kosten von etwa 9,5 Milliarden US-Dollar. Der einzige Aktionär des Betreibers Nord Stream AG ist Gazprom. Am Bau sind auch europäische Partner wie Shell, OMV, Engie, Uniper und Wintershall beteiligt, die mit je 950 Millionen Euro die Hälfte der Projektkosten tragen werden. Für den Rest wird Gazprom aufkommen.
Einige Länder, vor allem die Ukraine, protestieren gegen das Gasprojekt. Kiew befürchtet, nach Fertigstellung der Leitung um die Einnahmen aus dem Transit von russischem Gas über das Territorium der Ukraine gebracht zu werden. Lettland, Litauen und Polen erklären, dass Nord Stream 2 ein „politisches Projekt“ ist.
sputniknews
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