Das Gewaltrisiko bei den Demonstrationen mache den Einsatz der Hartgummi-Munition notwendig, erklärte der Pariser Staatsrat als oberstes Verwaltungsgericht. Er gab damit der Auffassung der Regierung Recht und wies eine Beschwerde der Menschenrechtsliga LDH und der Gewerkschaft CGT ab. Beide hatten die Geschosse als gefährlich bezeichnet. Nach Angaben des französischen Innenministeriums feuerte die Polizei seit Beginn der Proteste mehr als 9.200 Gummigeschosse auf die Demonstranten. Kritiker werfen den Beamten vor, direkt auf die Köpfe der Menschen zu zielen, obwohl dies den Vorschriften widerspricht.
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