Schon lange sagt die Rechtsprechung: Firmen dürfen nicht ungefragt Werbung per E-Mail verschicken. Jedenfalls dann nicht, wenn der Empfänger nicht vorher einwilligte. Diese Grundsätze haben die Richter jetzt auch auf Facebook übertragen: Das Unternehmen darf nicht jeden per Flächenabwurf mit Werbung belästigen - zumindest nicht die, die nicht bei der Plattform registriert sind.
"Sind deine Freunde schon bei Facebook?" Mit dieser Frage lud das Unternehmen noch 2010 dazu ein, sich mit möglichst vielen Personen zu vernetzen. Wer sich bei der Plattform registrieren ließ, konnte sein Mail-Adressbuch freigeben. Dann wurden alle, die beim jeweiligen Nutzer aufgeführt waren, über ihre E-Mail-Adressen eingeladen - aber eben auch diejenigen, die nicht Mitglied bei Facebook waren.
Verwirrte Verbraucher
Beim Bundesverband der Verbraucherzentralen gingen daraufhin viele Beschwerden ein, sagt dessen Sprecherin Carola Elbrecht. Die Verbraucher hätten nicht richtig einordnen können, ob die Mail von dem Menschen kam, der sie vermutlich versendete, oder ob Facebook dahintersteckte.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen zog deswegen vor Gericht. Seine Argumentation: Hier werde über die neu registrierten Nutzer unzulässig Werbung verschickt - man könne nicht davon ausgehen, dass die Empfänger der Mails angeschrieben werden wollten. "Aus unserer Sicht ist es definitiv keine private E-Mail, die die Nutzer hier über Facebook versenden lassen", sagt Elbrecht. Statt dessen stecke ein Geschäftsmodell dahinter: "Facebook versucht die eigenen Nutzer natürlich schon mehr oder weniger zu instrumentalisieren, den `Freundefinder` auch zu nutzen." Die Hoffnung dahinter sei, dass sich immer mehr Nutzer sich bei Facebook anmelden und dort Daten einpflegen.
Facebook hielt vor Gericht dagegen: Man helfe nur, damit sich das neue Mitglied ein eigenes Netzwerk schaffen könne. Eine Plattform brauche zwangsläufig viele Mitglieder, weil es eben darum gehe, sich zu vernetzen.
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