Die internationale Anerkennung von Venezuelas selbsternanntem Übergangspräsidenten Juan Guaidó könnte nach Einschätzung von Wissenschaftlern des Bundestags eine Einmischung in innere Angelegenheiten des Landes sein. Es gebe "starke Gründe" für diese Annahme, heißt es in einem Gutachten. "Somit bleibt die Frage, ob die Einmischung in innere Angelegenheiten im vorliegenden Fall als unzulässige Intervention zu qualifizieren ist, durchaus berechtigt."
Das Gutachten im Auftrag der Linksfraktion im Bundestag hebt hervor, dass für die Frage der völkerrechtlichen Zulässigkeit bedeutend sei, ob es sich um eine "vorzeitige Anerkennung" handele. Diese liege vor, wenn eine Anerkennung erfolge, "bevor die neue Staatsgewalt sich endgültig durchgesetzt hat". Das Urteil darüber, ob eine neue Staatsgewalt sich "endgültig durchgesetzt" habe, sei allerdings von politischem Ermessen abhängig.
Ob die "tatsächlichen Voraussetzungen" für eine vorzeitige Anerkennung vorlägen, könne durch das Gutachten "mit den zur Verfügung stehenden Mitteln nicht zweifelsfrei festgestellt werden", räumten die Wissenschaftler des Bundestags ein.
Keine reale Macht
Der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko erklärte, das Gutachten bestätige aus seiner Sicht, dass die Anerkennung Guaidós völkerrechtswidrig sei. Es sei offensichtlich, dass er derzeit über keine reale Macht in Venezuela verfüge. Ihn als Präsident anzuerkennen verschärfe den Konflikt weiter. "Die Bundesregierung hätte vermitteln können", erklärte Hunko. "Stattdessen hat sie sich durch ihre einseitige Parteinahme für diese Funktion diskreditiert."
Deutschland hatte Guaidó ebenso wie zahlreiche andere EU-Staaten am vergangenen Montag als Interimspräsident anerkannt. Sie sprachen Staatschef Nicolás Maduro damit die Legitimität ab, nachdem dieser ein Ultimatum zu neuen Präsidentschaftswahlen hatte verstreichen lassen.
Quelle: n-tv.de
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