Strengere Regeln für Altkanzler

  21 März 2019    Gelesen: 489
Strengere Regeln für Altkanzler

Regierungschefs und Staatsoberhäupter haben auch dann noch Anspruch auf Chauffeur, Büro und andere Annehmlichkeiten, wenn sie längst nicht mehr im Amt sind. Jahrzehntelang hat es niemanden so richtig interessiert, wie diese Ausstattung genutzt wird. Dann schlägt der Bundesrechnungshof Alarm.

Für Alt-Kanzler und ehemalige Bundespräsidenten sollen einem Medienbericht zufolge bald neue finanzielle Regeln gelten. Das berichtet die "Bild"-Zeitung und beruft sich auf einen Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags. Demnach müssten zusätzliche Einkünfte der ehemaligen Bundespräsidenten auf den Ehrensold von 236.000 Euro im Jahr angerechnet werden.

Darüber hinaus dürfe der Bundestag die Büros der Alt-Kanzler und Ex-Bundespräsidenten aussuchen, damit keine extrem hohen Mietkosten entstehen. Auch die maximale personelle Ausstattung werde festgelegt: ein Büroleiter, zwei Referenten, eine Schreibkraft und ein Fahrer. Das Bundespräsidialamt und das Kanzleramt seien zudem angehalten, "endlich ihre Dienstaufsicht" wahrzunehmen, schreibt die "Bild"-Zeitung. Das von Steuergeld bezahlte Büro solle für die Abwicklung der früheren Aufgaben genutzt werden, aber nicht dazu, private Zuverdienste zu organisieren, etwa durch Aufsichts- oder Verwaltungsratsmandate.

Hintergrund der Neuregelung sei Kritik vom Bundesrechnungshof. Die Zeitung zitiert aus zwei Prüfberichten vom September 2018, wonach bei der "lebenslangen Vollausstattung" von Alt-Bundespräsidenten und Ex-Kanzlern "Grenzen überschritten" worden seien. Wann die Neuregelung in Kraft treten soll, geht aus dem Bericht nicht hervor.

Der FDP-Politiker Otto Fricke, der Mitglied im Haushaltsausschuss ist, sagte dem Blatt: "Unsere Lösung gewährt früheren Präsidenten und Kanzlern eine der Würde ihrer Lebensleistung entsprechende Versorgung, Sicherheit und Dienstausstattung. Sie stellt zugleich sicher, dass sich damit niemand eine goldene Nase verdient."

Quelle: n-tv.de


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