Im Ministerrat der Bundesregierung wird heute ein entsprechender Gesetzentwurf zum sogenannten „digitalen Vermummungsverbot“ vorgestellt. Demnach soll sich künftig ausweisen, wer auf Online-Plattformen oder in Online-Medien die Kommentarfunktion nutzt. Dies soll weiter unter Pseudonym möglich bleiben. Die Identität muss also nicht veröffentlicht werden. Bei Verstößen gegen Straf- oder Zivilrecht könnten die Schuldigen dann aber von der Justiz oder Privatleuten ausfindig gemacht werden. Die österreichische Regierung argumentiert, so könne man besser gegen Hass-Postings vorgehen.
Kommentar nur mit Handynummer
Welche Form der Identifizierung die Betreiber von Diskussionsforen verlangen, soll ihnen selbst überlassen bleiben. Möglich wäre es zum Beispiel, dass Nutzerinnen und Nutzer vor einer Kommentierung eine Handynummer hinterlegen müssen.
Kritiker bezweifeln den Nutzen des Gesetzes und warnen vor möglichem Missbrauch der erhobenen Daten. Eine zu umfassende Speicherung etwa der IP-Adressen von Benutzern könnte auch mit dem Europarecht in Konflikt kommen, erklärte der Rechtsinformatiker Nikolaus Forgó in der Zeitung "Der Standard„. Die Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer warf der Regierung vor, Fälle von Hasskriminalität zu instrumentalisieren, um die Freiheit im Netz zu beschränken. Der meiste Hass werde schon jetzt unter Klarnamen geäußert.
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