Eine vom Parlament einberufene Expertenkommission hatte vor drei Jahren den Umfang der Forderungen auf mindestens 289 Milliarden Euro beziffert. Enthalten sind darin eine Zwangsanleihe, die Griechenland der Deutschen Reichsbank während des Krieges gewähren musste, sowie Zahlungen für Kriegsverbrechen und -schäden. Die Bundesregierung dagegen hält die Forderungen für unberechtigt und stützt sich auf den 1990 zur Wiedervereinigung unterzeichneten Zwei-plus-Vier-Vertrag, in dem keine weiteren Reparationen vorgesehen sind.
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