Vor allem das Bundeskriminalamt (BKA) verwendet öfter die sogenannte stille SMS, um verdächtige Menschen zu überwachen, als in den Halbjahren zuvor. So hat das BKA im zweiten Halbjahr 2015 insgesamt 116.948 stille SMS versandt. Nach 26.915 Kurznachrichten im zweiten Halbjahr 2014 und 22.357 Kurznachrichten im ersten Halbjahr 2015 hat sich die Anzahl der stillen SMS damit verfünffacht.
Sind stille SMS rechtwidrig?
Stille SMS werden von den Ermittlern eingesetzt, um den Standort eines Verdächtigen herauszufinden und um Bewegungsprofile zu erstellen. Dafür wird eine spezielle SMS an das Handy des vermeintlichen Kriminellen geschickt, die für den Handybesitzer nicht sichtbar ist. Während des Prozesses fallen mehrere Verbindungsdaten an, die vom Mobilfunkbetreiber gespeichert werden, unter anderem der Standort. Aus mehreren stillen SMS kann so die Bewegung des Verdächtigen nachgezeichnet werden. Es gibt daher sehr viel weniger Verdächtige, als stille SMS verschickt werden.
Die Methode ist rechtlich umstritten. Andrej Hunko von der Linkspartei hält die Methode für illegal: "Die heimlichen Textnachrichten sind rechtswidrig. Polizei und Geheimdienste dürfen die Kommunikation von Telefonen nur passiv abhören. Als Ortungsimpulse werden die stillen SMS aber von den Behörden selbst erzeugt."
Der Verfassungsschutz immerhin nutzte zuletzt weniger stille SMS. Waren es im zweiten Halbjahr 2014 noch 142.108 Kurznachrichten, so verschickte der Dienst im zweiten Halbjahr 2015 nur noch 45.376 Kurznachrichten. Auch andere Behörden wie der Zoll, der Bundesnachrichtendienst oder der Militärische Abschirmdienst nutzen die stille SMS, verraten aber die genauen Zahlen nicht.
IMSI-Catcher und Funkzellenauswertung
Neben der stillen SMS verwenden die Ermittlungsbehörden auch IMSI-Catcher. Die Geräte simulieren einen Mobilfunkmast und kopieren alle anfallenden Daten des Verdächtigen, bevor sie diese zum echten Mobilfunknetz weiterleiten. Das BKA nutzte die Methode im zweiten Halbjahr 2015 genau 24 mal, die Bundespolizei 30 mal. Damit blieben die Zahlen etwa auf dem Niveau des vorherigen Halbjahres.
Ähnlich beliebt ist die Funkzellenauswertung. Der Netzbetreiber teilt den Behörden auf Anfrage alle Handynummern mit, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer bestimmten Funkzelle eingebucht waren. Die Methode fördert vor allem Daten Unschuldiger zutage. Die Auswertung wurde im zweiten Halbjahr 2015 von der Bundespolizei 41 mal und vom Zoll 39 mal verwendet. Das BKA nutzte die Methode 20 mal.
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