Die USA stimmten für den Entwurf, weil auf ihren Wunsch eine Passage zum Thema Abtreibungen gestrichen wurde. Die Amerikaner hatten sich an einer Textpassage gestört, in der es um „sexuelle und reproduktive Gesundheit“ ging.
Die Resolution war von Deutschland eingebracht worden, das derzeit nicht-ständiges Mitglied des UNO-Sicherheitsrates ist. Bundesaußenminister Maas, der die Sitzung leitete, betonte, die Opfer sexueller Gewalt gehörten ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Sie sollen bessere psychologische Hilfe erhalten; Täter müssten zudem besser juristisch verfolgt werden. UNO-Generalsekretär Guterres wies darauf hin, dass Vergewaltigung nach wie vor vielerorts zur Kriegsstrategie zähle.
„Meilenstein auf dem Weg zur Beendigung sexualisierter Gewalt in Konflikten“
Die Menschenrechtsanwältin Clooney warb in der Debatte für einen internationalen Gerichtshof, der speziell sexuelle Gewalttaten in Kriegs- und Krisengebieten aufarbeitet.
Maas bezeichnete die Resolution als „Meilenstein auf dem Weg zur Beendigung sexualisierter Gewalt in Konflikten“. Frankreichs UN-Botschafter François Delattre sagte dagegen, die Änderung am Text sei „nicht hinnehmbar und untergrabe die Würde von Frauen“.
Was die UNO bisher unternahm
Die UNO hatte bisher zwei wesentliche Resolutionen zum Thema sexuelle Gewalt verabschiedet. Im Jahr 2000 rief das Gremium dazu auf, Frauen in gewaltsamen Konflikten zu schützen und sie gleichberechtigt in Friedensverhandlungen und den Wiederaufbau einzubeziehen. Im Jahr 2008 einigte man sich auf die Forderung, jegliche sexuelle Gewalt als Methode der Kriegsführung sofort zu stoppen.
Aktuell gelten die Rohingya in Myanmar als besonders von sexueller Gewalt betroffen. Vergewaltigung und sexueller Missbrauch seien hier ein Mittel der ethnischen Säuberung, hieß es vor zwei Jahren anlässlich der damaligen UNO-Sonderdebatte.
Terre des Femmes fordert eigenes UNO-Tribunal
Die Vorsitzende der Menschenrechtsorganisation Terre des Femmes, Godula Kosack, forderte im Deutschlandfunk ein eigenes UNO-Tribunal zur Aufarbeitung sexualisierter Gewalt. Diese besondere Form der Kriegsführung müsse nicht nur international geächtet sondern auch geahndet werden. Dafür brauche es ein juristisches Instrumentarium und eine durchdachte Strategie. Es sei notwendig, Ermittler mit weitreichenden Befugnissen einzusetzen, gleichzeitig müssten die traumatisierten Frauen aber auch psychologisch begleitet werden. Zeuginnen müssten auch nach einem Verfahren besonderen Schutz der internationalen Gemeinschaft genießen, um Vergeltungsakte zu vermeiden. Sie müssten sich sicher fühlen.
Kosack plädierte außerdem dafür, möglichst viele Richterinnen und Anwältinnen einzusetzen, weil es Betroffenen häufig leichter falle, sich Frauen anzuvertrauen. Zudem sei in patriarchalischen Systemen häufig die Ansicht vertreten, bei Vergewaltigungen handele es sich um Kavaliersdelikte oder übliche Vorfälle in kriegerischen Konflikten.
Kosak sagte, es sei großartig, dass Außenminister Maas das Thema im UNO-Sicherheitsrat so prominent auf die Tagesordnung gesetzt habe. Das zeige auch, dass die Weltgemeinschaft Farbe bekennen wolle.
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