Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem Gutachten zu dem Schlichtungsverfahren, das im Freihandelsabkommen Ceta vorgesehen ist. Zur Begründung hieß es, die Autonomie der Rechtsordnung der Europäischen Union werde durch das Abkommen nicht beeinträchtigt. Beantragt hatte die Beurteilung Belgien.
Ceta hatte als Streitschlichtungsverfahren zuerst private Schiedsgerichte vorgesehen. Nach Kritik auch durch die deutsche Öffentlichkeit soll es nun einen speziellen Investitionsgerichtshof mit professionellen Richtern geben. Die Gegner lehnen aber generell jegliche Sondergerichtsbarkeit für Investoren ab. Sie fordern, dass Streitfälle vor normalen Gerichten geklärt werden. Befürworter argumentieren, dort mangele es an Fachwissen und Personal für solche Fälle.
Das Abkommen war im September 2017 vorläufig in Kraft getreten. Damit entfallen Zölle auf fast alle Produkte, die zwischen der EU und Kanada gehandelt werden.
Deutschlandfunk
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