Laut diesem Erlass sind einzelne Gruppen von heimatlosen Ausländern berechtigt, Unterlagen zur Erlangung der russischen Staatsbürgerschaft nach vereinfachtem Verfahren einzureichen.
Unter anderem sei diese Möglichkeit für jene Personen gültig, die auf der Krim oder in Sewastopol geboren wurden und dort gelebt, aber die Halbinsel vor dem 18. März 2014 verlassen hatten. Zu diesen Bürgergruppen gehörten auch jene, die auf dem Territorium einzelner Bezirke der Regionen Lugansk und Donezk bis April 2014 gelebt hatten. Der Erlass sei auch für Kinder, Eltern und Eheleute dieser Personen gültig.
Dasselbe Recht besitzen auch jene Ukrainer und staatenlose Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis in Russland oder einen Flüchtlingsausweis haben. Wie es weiter heißt, darf die Bearbeitungsfrist höchstens drei Monaten betragen.
Am vergangenen Mittwoch hatte der russische Staatschef bereits die Einbürgerung für Einwohner einzelner Bezirke der Regionen Lugansk und Donezk durch einen Erlass vereinfacht.
sputniknews
Tags: