Brüssel droht Bukarest erneut mit Entzug der Stimmrechte

  13 Mai 2019    Gelesen: 905
Brüssel droht Bukarest erneut mit Entzug der Stimmrechte

Letzte Warnung für Rumänien: Falls die Regierung in Bukarest das geplante Gesetz zur Lockerung des Korruptionsstrafrechts durchsetzt, will die EU-Kommission ein Rechtsstaatsverfahren einleiten.

Noch hat Rumäniens Staatspräsident das neue Gesetz nicht unterschrieben, mit dem das Korruptionsrecht seines Landes bedeutend gelockert werden soll. Die EU-Kommission hat nun eine letzte Warnung an die sozialliberale Regierung in Bukarest ausgesprochen. Falls notwendige Verbesserungen nicht in Kürze getroffen würden oder es weitere Schritte in die falsche Richtung gebe, werde die Brüsseler Behörde unverzüglich ein sogenanntes EU-Rechtsstaatsverfahren einleiten.

So steht es in einem Brief von Kommissionsvize Frans Timmermans an die rumänische Regierung. Der Brief vom vergangenen Freitag liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Das geplante Gesetz sieht unter anderem vor, dass Verjährungsfristen für mehrere Delikte verkürzt werden. Nach Schmiergeldzahlungen sollen Täter straffrei bleiben, wenn sie sich binnen einem Jahr selbst anzeigen und vorher keine Ermittlungen begonnen haben. Zudem sollen Strafen für Unterschlagung und Amtsmissbrauch halbiert werden, falls Täter den Schaden ersetzen. Timmermans listet die Bedenken in seinem Schreiben ausführlich auf.

Das Gesetz ist im April vom Parlament beschlossen worden. In Kraft ist es aber noch nicht, weil der konservative Staatspräsident Klaus Iohannis es noch nicht unterschrieben hat. Stattdessen hat er es zur Überprüfung an das Verfassungsgericht geschickt. Wann ein Urteilsspruch kommt, in unklar.

Sollte das Gesetz in Kraft treten, würde die EU-Kommission unverzüglich handeln, heißt es. Bereits Anfang April hatte Timmermans mit "raschen und entschiedenen Maßnahmen" gedroht, sollte das Gesetz wirklich beschlossen werden.

Für den Fall, dass die rechtsstaatlichen Bedenken nicht ausgeräumt werden, droht Rumänien infolge des Rechtsstaatsverfahrens ein Verfahren nach Artikel 7 der EU-Verträge - dabei können einem EU-Staat die Stimmrechte entzogen werden. In Ungarn und Polen laufen solche Verfahren bereits, haben bisher aber kaum Wirkung gezeigt. Timmermans stellt zudem Vertragsverletzungsverfahren in den Raum.

Zudem macht er deutlich, dass die grundsätzliche Entwicklung in Rumänien ausschlaggebend für seinen Brief ist. Das Korruptionsgesetz sei symptomatisch für umfassendere Bedenken. Die Kommission habe sich in den vergangenen Monaten mehrfach mit Fragen des Rechtsstaats in Rumänien befassen müssen. "Die Probleme, die wir identifiziert haben, und die Empfehlungen, durch die diese Bedenken ausgeräumt werden sollten, wurden nicht beachtet", heißt es.

Rumänien steht seit dem EU-Beitritt 2007 unter besonderer Beobachtung, weil damals noch nicht alle EU-Standards für Rechtsstaatlichkeit erreicht waren. Die EU-Kommission ist dafür zuständig, die Einhaltung des EU-Rechts in allen 28 Ländern der Staatengemeinschaft zu überwachen.

spiegel


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