Die Flüchtlingseigenschaft und der damit verbundene Schutz vor Folter und anderer unmenschlicher Behandlung blieben auch dann erhalten, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Das EU-Recht gewähre hier einen Schutz, daher sei eine Ausweisung unzulässig. Im konkreten Fall wurde unter anderem in Belgien ein Mann aus der Elfenbeinküste wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen verurteilt. Deshalb war ihm die Flüchtlingsanerkennung verweigert worden.
Deutschlandfunk
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