Dem Gericht liegt eine Klage der EU-Kommission gegen Polen, Ungarn und Tschechien vor. Die drei Länder weigern sich, eine befristete Verteilungsregelung für schutzbedürftige Personen zu akzeptieren.
Die EU-Staaten hatten 2015 beschlossen, zur Entlastung von Italien und Griechenland 120.000 Flüchtlinge auf andere Mitgliedsländer zu verteilen.
Deutschlandfunk
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