Das geht aus dem Jahres-Bericht des Petitionsausschusses hervor, der am Vormittag an Bundestagspräsident Schäuble übergeben wurde. Im Vergleich zum Vorjahr handelt es sich um eine Steigerung von etwa eintausend. Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jeder Bürger mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag wenden.
Der Vorsitzende des Petitions-Ausschusses, Wendt, erklärte, in den Eingaben seien – ähnlich wie im Internet – inzwischen immer häufiger auch Hass und Hetze zu lesen.
Deutschlandfunk
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