Der in der großen Koalition vereinbarte teilweise Wegfall ab 2021 verstoße gegen das Grundgesetz, sagte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, in Berlin. Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende des Jahres sei die Soli-Erhebung nicht mehr zu rechtfertigen. Der Solidaritätszuschlag ist nach Ansicht Papiers, der das Gutachten erstellt hat, nur für Ausnahmesituationen vorgesehen und deshalb tendenziell nur vorübergehend zu erheben. Werde dauerhaft mehr Geld benötigt, müssten die Regelsteuern, etwa die Einkommenssteuer, angepasst werden.
Union und SPD haben im Koalitionsvertrag verabredet, dass 90 Prozent der Soli-Zahler den Zuschlag ab 2021 nicht mehr zahlen müssen. Finanzminister Scholz will noch in diesem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Die teilweise Abschaffung würde den Bund pro Jahr rund zehn Milliarden Euro kosten.
Deutschlandfunk
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