Der zuständige Richter befand am Dienstag, dass er den von einem Geschworenengericht festgelegten Schadenersatz von 80 Millionen Dollar auf 50 Millionen oder weniger verringern wird. “Nach der Verfassung bin ich verpflichtet, den Strafschadenersatz zu reduzieren und es stellt sich nur die Frage um wieviel”, sagte der Richter Vince Chhabria während einer Verhandlung in San Francisco, bei der es um die Berufung von Bayer gegen das Urteil ging. Bis Ende nächster Woche will Chhabria eine Entscheidung fällen.
Bayer war im März zum zweiten Mal zu Schadenersatz wegen des glyphosathaltigen Unkrautvernichtungsmittels Roundup des US-Konzerns Monsanto, den die Leverkusener für 63 Milliarden Dollar übernommen hatten, verurteilt worden. Die Geschworenen eines Bundesgerichts in San Francisco befanden, dass das Unternehmen für die Krebserkrankung des Klägers Edwin Hardeman haften und 80 Millionen Dollar zahlen müsse. Diese setzen sich aus einer Strafschadenersatzzahlung über 75 Millionen Dollar - um deren Reduzierung es nun geht - und fünf Millionen Dollar Schadenersatz zusammen. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA begrenzt allerdings das Verhältnis von Straf- zu Schadenersatz auf neun zu eins.
Chhabria erklärte, er erwäge auch eine Senkung des Schadenersatzes, da sich Hardeman inzwischen in vollständiger Remission befinde - also der Krebs nicht mehr nachweisbar ist - und nicht mehr so stark leiden dürfte wie in der Vergangenheit. In den USA gibt es inzwischen etwa 13.400 Kläger wegen der angeblich krebserregenden Wirkung des von Monsanto entwickelten Herbizids Glyphosat. In einem ersten Urteil war der Konzern im vergangenen Jahr zu einer Zahlung von 289 Millionen Schadenersatz verurteilt worden, die später auf rund 78 Millionen reduziert wurde. Zuletzt hatte im Mai eine Jury-Entscheidung für Aufsehen gesorgt, nach der Bayer mehr als zwei Milliarden Dollar Schadenersatz an ein krebskrankes Ehepaar zahlen soll.
Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen und darauf verwiesen, dass Zulassungsbehörden weltweit das Herbizid bei sachgemäßer Anwendung als sicher bewerteten. Bayer-Anwalt Brian Stekloff erklärte am Dienstag, Monsanto habe “alles getan”, um die behördlichen Anforderungen zu erfüllen. Das rechtfertige eine vollständige Aufhebung des Strafschadenersatzes. Das sieht Chhabria allerdings anders. Die Geschworenen hätten hinreichende Beweise dafür gesehen, dass es Monsanto egal sei, ob seine Produkte Krebs auslösten. Das Unternehmen konzentrierte sich stattdessen darauf, Menschen zu verdrängen, die Bedenken äußerten. “Nichts deutete darauf hin, dass irgend jemand bei Monsanto diese Angelegenheit objektiv betrachtete.”
Bayer hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, seine Prozessstrategie zu überdenken. Ein eigener Ausschuss im Aufsichtsrat soll sich nun mit der Frage befassen, wie man die Klagewelle in den USA in den Griff bekommt. Auch ein externer Top-Anwalt wurde angeheuert. Dabei schaut der aktivistische Investor Elliott, der rund zwei Prozent hält, der Konzernführung auf die Finger. Er hatte eine grundlegende Überarbeitung der Prozessstrategie gefordert und erwartet einen “zeitnahen Vergleich mit begrenztem finanziellen Aufwand”.
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