Bisphenol A bleibt „besonders besorgniserregender Stoff“

  12 Juli 2019    Gelesen: 648
Bisphenol A bleibt „besonders besorgniserregender Stoff“

Die Chemikalie Bisphenol A ist nach einem Urteil des EU-Gerichts zu Recht als besonders besorgniserregender Stoff eingestuft.

Die Luxemburger Richter wiesen eine Klage der Plastikindustrie gegen einen entsprechenden Beschluss der EU-Staaten ab. Bisphenol A gilt als schädlich für die Fortpflanzung. Der Stoff ist nach Angaben des Umweltbundesamts eine der am meisten in der Kunstoffproduktion genutzten Chemikalien. Weltweit werden jährlich rund 3,8 Millionen Tonnen davon hergestellt. Bisphenol A ist in Trinkflaschen für Babys, Konservendosen oder auch Kassenzetteln aus Thermopapier enthalten.


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