Da die Kraftwerke in der Nähe der belgisch-niederländischen Grenze gelegen sind, sei zudem ein grenzüberschreitendes Prüfungsverfahren nötig. Die Richter stellten klar, dass die Prüfung eigentlich vor der Laufzeitverlängerung hätte stattfinden müssen. Allerdings könne es gerechtfertigt sein, die Reaktoren nahe Antwerpen weiter am Netz zu lassen, um die Stromversorgung nicht zu gefährden. Diese Genehmigung dürfe aber nur so lange gelten, bis das Ergebnis der Umweltprüfung vorliege.
Doel 1 und Doel 2 hätten eigentlich 2015 abgeschaltet werden sollen. Per Gesetz war ihre Laufzeit jedoch um zehn Jahre verlängert worden.
Rechtssache C-411/17
Deutschlandfunk
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