Das entschied das Verwaltungsgericht München in einem Eilbeschluss. Die Richter erklärten, es gebe grundsätzliche Bedenken gegen die Praxis, Asylsuchende an der deutschen Grenze zu stoppen und direkt nach Griechenland zu bringen. Die Bundesrepublik sei verpflichtet, dem Mann eine vorläufige Einreise zu gewähren.
Im konkreten Fall ging es um einen afghanischen Schutzsuchenden, der Ende Mai an der deutsch-österreichischen Grenze im Zug von der Bundespolizei aufgegriffen worden war. In Griechenland drohte ihm die Abschiebung. Nach Angaben des Gerichts wurden seine Asylgründe nicht hinreichend geprüft.
Pro Asyl: „Europarecht gilt“
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl sieht sich durch den Eilbeschluss in ihrer Kritik an der Abschiebepraxis bestätigt. Die Rechtsexpertin der Organisation, Bartolucci, sagte in Frankfurt am Main, die Gerichtsentscheidung belege, dass geltendes Recht nicht durch abstruse Wunschvorstellungen umgangen werden könnten. Europa-Recht gelte auch an deutschen Grenzen.
Hintergrund ist das von Bundesinnenminister Seehofer ausgehandelte Flüchtlingsabkommen mit Spanien und Griechenland. Danach können Flüchtlinge unmittelbar nach Übertreten der Grenze in diese Länder abgeschoben werden. Die Partei Die Linke forderte ein Ende dieser Praxis. Die innenpolitische Sprecherin Jelpke betonte, die rechtswidrige Politik der Abschottung müsse sofort beendet werden.
Deutschlandfunk
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