Rufmord oder echte Verdachtsmomente? – Ermittlungen gegen Ex-Fußballprofi Metzelder

  05 September 2019    Gelesen: 1189
  Rufmord oder echte Verdachtsmomente? – Ermittlungen gegen Ex-Fußballprofi Metzelder

Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen den früheren Nationalspieler Christoph Metzelder. Sein Haus wurde durchsucht, ein Computer beschlagnahmt. Der Verdacht ist geeignet, Metzelders bürgerliche Existenz zu zerstören: Besitz und Weiterverbreitung von Missbrauchsabbildungen, sogenannte Kinderpornographie.

Die Basis der Ermittlungen gegen Christoph Metzelder sind Anschuldigungen einer Frau, die bei der Polizei in Hamburg vorstellig geworden ist. Dort legte sie mehrere Abbildungen vor, die von Ermittlern als Kinderpornografie zugeordnet werden. Die Frau behauptete, die Fotos seien ihr von Christoph Metzeler über dessen Whatsapp-Konto zugeschickt worden.

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg den Namen des Ex-Profis nicht genannt:

„Wir führen ein Ermittlungsverfahren gegen einen 38-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Verbreitung von kinderpornografischen Schriften, dazu gehören auch digitale Bildaufnahmen. In diesem Zuge wurden Durchsuchungsbeschlüsse beim Amtsgericht Hamburg erwirkt. Diese wurden vollstreckt.“ (Liddy Oechtering, Sprecherin der Hamburger Staatsanwaltschaft am 3.9.2019 gegenüber Medien)

Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft offiziell bestätigt, dass gegen Metzelder ermittelt wird, sein Haus durchsucht und Datenträger sichergestellt wurden.

„Die Durchsuchung erfolgte durch Beamte des Landeskriminalamts Hamburg. Der Beschuldigte verhielt sich während der polizeilichen Maßnahmen kooperativ. Die Beweismittel werden nun ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an.“ (Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hamburg, 4.9.2019)

Im Internet wird der Vorgang bereits leidenschaftlich diskutiert. Viele Nutzer verweisen auf die unsichere und zweifelhafte Faktenlage. Bereits die jetzige Berichterstattung habe die Wirkung einer Vorverurteilung. Solange Christoph Metzelder nicht der Besitz und die Weitergabe von Bildmaterial mit kinderpornografischem Inhaltnachgewiesen werden kann, muss er als unschuldig gelten.

Anmerkung:

Unter Sexualwissenschaftlern und Therapeuten ist der Begriff „Kinderpornografie“ umstritten. Denn Pornografie setzt im Regelfall eine gewisse Freiwilligkeit der vor der Kamera Agierenden voraus. Das kann bei Kindern ausgeschlossen werden. Kein Kind will freiwillig als Darsteller in einem Foto oder einem Film pornografischen Inhaltes auftreten. Weil die Darstellung von Kindern in solchem Bildmaterial in aller Regel unnatürliche Körperhaltungen beinhaltet, die nur zum Zweck der sexuellen Erregung von Erwachsenen angefertigt und Kinder gegen ihren Willen dafür benutzt werden, sprechen Experten bevorzugt von Missbrauchsabbildungen. Sie argumentieren, dass derartige Fotos ebenfalls eine Form des sexuellen Kindesmissbrauchs darstellen, die im schlimmsten Fall ein Kind ein ganzes Leben traumatisieren können, da Fotos sich im Internet nur sehr schwer vollständig löschen lassen. Die Nutzung von Missbrauchsabbildungen im Internet gilt, bezogen auf die Fallzahlen, unter Experten als weitaus größeres Problem als der „klassische“ physische sexuelle Kindesmissbrauch.

sputniknews


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