Bund und Länder können ihren Unterhaltsvorschuss für Kinder in den wenigsten Fällen von einem eigentlich unterhaltspflichtigen Elternteil zurückholen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey legte neue Zahlen vor, wonach der Staat 2018 bei rund 806.000 Kindern in die Bresche sprang und einen Unterhaltsvorschuss zahlte. Bei 61 Prozent der Eltern sei ein Rückgriff auf säumige Elternteile nicht möglich, weil sie aus verschiedenen Gründen nicht zahlungsfähig seien.
Im Jahr 2018 habe der Unterhaltsvorschuss rund 2,1 Milliarden Euro gekostet. Davon hätten sich staatliche Stellen 13 Prozent bei zahlungspflichtigen Elternteilen zurückgeholt. Giffey will diese sogenannte Rückgriffsquote erhöhen. "Es geht jetzt darum, dass diejenigen, die leistungsfähig sind, tatsächlich auch zur Verantwortung gezogen werden", forderte die SPD-Politikerin.
Sie wies Forderungen der Länder zurück, den Bundesanteil an den Kosten zu erhöhen, die sich nach der Reform 2017 mehr als verdoppelt haben. Der Bund habe seinen Anteil bereits von 30 auf 40 Prozent erhöht. "Da haben wir auch nicht die Absicht, höher zu gehen", sagte Giffey.
Seit Mitte 2017 wird der Unterhaltsvorschuss für Kinder bis zur Volljährigkeit und unbefristet gezahlt. Vorher geschah dies für höchstens 72 Monate bis zum zwölften Lebensjahr. Vor der Reform wurde der Vorschuss für 414.000 Kinder gezahlt. Auch diese Zahl verdoppelte sich damit nahezu bis zum Jahr 2018.
Quelle: n-tv.de
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