AfD ist häufigstes Ziel von Linksextremisten, andere Parteien jedoch auch betroffen

  13 September 2019    Gelesen: 505
  AfD ist häufigstes Ziel von Linksextremisten, andere Parteien jedoch auch betroffen

Angriffe aus dem linksextremen Spektrum treffen die AfD am häufigsten. Parteieneinrichtungen und Repräsentanten von SPD, CDU, FDP und den Grünen waren 2019 aber auch betroffen, wie die Bundesregierung bestätigt. Doch wie groß ist das „Problem Linksextremismus“ in Deutschland wirklich?

Linksextreme Gewalt trifft nicht nur die AfD – das hat eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Martin Hess ergeben. Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum-Links im ersten Halbjahr 2019 dreizehn Fälle thematisiert wurden, bei denen es um Angriffe auf Parteieneinrichtungen oder Vertreter der AfD ging. Daneben habe es aber auch vier Angriffe auf die SPD, zwei auf die CDU und jeweils einen auf FDP und Grüne gegeben.

Als „Angriff“ wertet die Polizei generell nicht nur den Einsatz körperlicher Gewalt, sondern auch Fälle von Sachbeschädigung oder Beleidigung. Allerdings werden in dem Zentrum nur besonders relevante Fälle politisch motivierter Gewalt besprochen.

AfD-Politiker Hess macht andere Parteien dafür verantwortlich, dass seine Partei besonders häufig Ziel linksextremistischer Übergriffe wird. Diese würden die AfD immer wieder als „radikal und extremistisch“ bezeichnen.

Es war nicht die erste Anfrage von Politikern der AfD zum Thema Extremismus. Dass der Linksextremismus in der Relation ein „kleineres Problem“ darstellt, deuten die Zahlen an, die auf Anfrage der AfD-Abgeordneten Stephan Brandner, Tobias Matthias Peterka und Christian Wirth vom Generalbundesanwalt vorgelegt wurden. Die Abgeordneten wollten unter anderem wissen, wie viele Verfahren beim Generalbundesanwalt seit dem Jahr 2013 mit Bezug auf islamistischen Terrorismus, Rechtsextremismus, Linksextremismus und Ausländerextremismus eingeleitet wurden.

In der Antwort der Bundesregierung heißt es dazu, der Generalbundesanwalt habe 2014 dreißig Ermittlungsverfahren mit Bezug auf islamistischen Terrorismus eingeleitet, zwei mit Bezug auf Rechtsextremismus und sechs mit Bezug auf Linksextremismus. Auch in den folgenden zwei Jahren blieb die Zahl der eingeleiteten Verfahren in Bezug auf Rechts- bzw. Linksextremismus im einstelligen Bereich, wohingegen es 59 bzw. 88 Ermittlungsverfahren in Bezug auf islamistischen Terrorismus gab. Einen sprunghaften Anstieg erlebte die Zahl der Verfahren in Bezug auf islamistischen Terrorismus im Jahr 2017, als 1048 Verfahren eingeleitet wurden. Demgegenüber befasste sich der Generalbundesanwalt mit elf Ermittlungsverfahren mit Bezug auf Rechtsextremismus und gerade einmal vier Linksextremismus-Verfahren. Ähnlich lesen sich die Zahlen von 2018 mit 884 Verfahren zu islamistischem Terrorismus, sechs zu Rechtsextremismus und zwei zu Linksextremismus. Bis zum 10. Juli des laufenden Jahres hat der Generalbundesanwalt 231 Verfahren mit Bezug auf islamistischen Terrorismus, fünfzehn mit Bezug auf Rechtsextremismus und fünf mit Bezug auf Linksextremismus eingeleitet.

Zur Frage nach dem „Ausländerextremismus“ heißt es in der Antwort der Bundesregierung, der GBA führe hierzu keine Statistik und die Bewertung als „Ausländerextremismus“ gehe nicht in seine Register ein.

sputniknews


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