Carsten Telschow vom Wissenschaftlichen Institut der AOK sagte im Deutschlandfunk, durch das Betäubungsmittelgesetz sei die Abgabe von opioidhaltigen Schmerzmitteln beschränkt. Ärzte müssten bestimmte Auflagen erfüllen, wenn sie solche Medikamente verschrieben, und Rechenschaft über deren Verbleib dokumentieren. Missbrauch sei natürlich immer möglich, so Telschow, sogenannte Pill-Mills, wie Arztpraxen in den USA genannt würden, gebe es in Deutschland aber nicht.
Der US-Schmerzmittelhersteller Purdue hatte heute Insolvenz angemeldet. Dem Konzern drohen tausende Klagen und Schadenersatzzahlungen, weil das Unternehmen die Suchtgefahr durch opioidhaltige Schmerzmittel bewusst verschleiert und das massenhafte Verschreiben der Medikamente gefördert haben soll. Millionen US-Bürger wurden in der Folge süchtig. Purdue will mit einem Vergleich einen Prozess verhindern, der im Oktober vor einem Bundesgericht in Cleveland beginnen soll. Der Pharmahersteller sei bereit, im Rahmen eines Vergleichs mehr als zehn Milliarden Dollar zu zahlen, heißt es.
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