Staatsbürgerschaft für Nachfahren von NS-Opfern

  20 September 2019    Gelesen: 716
Staatsbürgerschaft für Nachfahren von NS-Opfern

Direkte Nachfahren österreichischer NS-Opfer können künftig leichter die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten.

Das Parlament in Wien verabschiedete mit großer Mehrheit eine Gesetzesreform. Damit erhalten Kinder, Enkelkinder und Urenkel von jüdischen und anderen NS-Opfern, die vor Verfolgung im Dritten Reich flohen oder bis 1955 das Land verließen, einen erleichterten Zugang zu einem Pass. Bislang galt als Frist der 9. Mai 1945. Die neuen Staatsbürger müssen nicht in Österreich leben und auch nicht ihre ursprüngliche Nationalität aufgeben.

deutschlandfunk


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