„Ich bin mir sicher, dass dieser Konflikt (wegen der Unabhängigkeitsbewegung in Katalonien – Anm. d. Red.) über die Wahlurnen beigelegt werden soll... Wir sind überzeugt, dass früher oder später ein Referendum unumgänglich ist, denn wie können wir sonst den Bürgern eine Stimme geben?“, zitiert Reuters Junqueras, der die entsprechenden Fragen in einer aus dem Gefängnis geschickten E-Mail beantwortete.
Er habe es nicht bereut, 2017 ein Unabhängigkeitsreferendum organisiert zu haben, heißt es weiter im Beitrag. Die gegen ihn und acht andere Angeklagte wegen Volksverhetzung verhängten Haftstrafen hätten sie und ihre Bewegung nur stärker und entschlossener gemacht.
In seinem ersten Interview nach dem Urteil kündigte Junqueras gegenüber Reuters Pläne an, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Berufung einzulegen. Auf die Frage, welche Botschaft er der Unabhängigkeitsbewegung nach der Verurteilung übermitteln würde, sagte Junqueras:
„Dass wir weitermachen und nicht aufgeben werden, weil wir es nie getan haben und jetzt nicht tun werden“.
Der Aufenthalt im Gefängnis hätte ihn und seine Mitstreiter gestärkt und in zutiefst demokratischen Überzeugungen überzeugt.
„Ich bin sicher, dass dieses Urteil die Unabhängigkeitsbewegung nicht schwächen wird, ganz im Gegenteil“, so Junqueras weiter.
Verfahren wegen Unabhängigkeitsreferendum 2017
Bei dem Verfahren ging es um die Rolle der Angeklagten bei dem von Madrid verbotenen Unabhängigkeitsreferendum vom 1. Oktober 2017 und einem daraus resultierenden Unabhängigkeitsbeschluss der Regionalregierung in Barcelona.
Der Prozess war Mitte Juni nach vier Monaten mit den Schlussplädoyers der Angeklagten zu Ende gegangen. Diese riefen dabei fast ausnahmslos dazu auf, den Dialog zu suchen und eine politische Lösung für den Konflikt in der Region im Nordosten des Landes zu finden.
Am Montag wurden neun Anführer der katalanischen Separatisten wegen Volksverhetzung zu neun bis dreizehn Jahren Haft verurteilt. Von einem Schuldspruch wegen des von der Staatsanwaltschaft eingebrachten Vorwurfs der Rebellion, der mit Gefängnisstrafen von bis zu 25 Jahren geahndet wird, sahen die Richter ab.
pd/ap/rtr
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