Scholz verteidigt Teil-Abschaffung des Solis

  24 Oktober 2019    Gelesen: 701
Scholz verteidigt Teil-Abschaffung des Solis

Der Solidaritätszuschlag soll ab 2021 wegfallen - aber nur für 90 Prozent der Zahler. Dass Gutverdiener weiter zur Kasse gebeten werden, sei nur fair, verteidigt Finanzminister Scholz die Pläne. Die FDP sieht das anders.

Finanzminister Olaf Scholz hat die Abschaffung des Solidaritätszuschlags für 90 Prozent der Zahler im Bundestag verteidigt. Die Aufgaben, die im Zusammenhang mit der deutschen Einheit finanziert werden müssten, nähmen ab, seien aber nicht verschwunden, sagte der SPD-Politiker bei der ersten Lesung des Gesetzes. Deshalb sei es fair, wenn die Reichsten weiter zur Kasse gebeten würden. "Das, was an Aufgaben noch da ist, sollen diejenigen finanzieren, die auch die breitesten Schultern haben", betonte Scholz.

Ab 2021 soll der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Zahler abgeschafft werden, weitere 6,5 Prozent sollen ihn nur noch teilweise zahlen. Die reichsten 3,5 Prozent der Zahler will Scholz weiter voll zur Kasse bitten. Das hatte die Union anfangs deutlich kritisiert. Jetzt verteidigte der Koalitionspartner zähneknirschend Scholz' Plan, betonte aber, er könne nur ein erster Schritt sein. Die Koalition müsse sich schnell auf einen Zeitplan für den Abbau der restlichen zehn Prozent verständigen.

Die FDP dagegen forderte die sofortige Komplett-Abschaffung. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Partei, Johannes Vogel, sagte bei n-tv Frühstart, dass die Partei eine Verfassungsklage prüfe, falls sich die Große Koalition nicht in Kürze auf eine komplette Abschaffung einige. "Falls die Große Koalition heute und in den nächsten Wochen kein Einsehen hat und doch den Soli komplett abschafft, dann werden wir gucken, ob wir in Karlsruhe einen Weg finden - also vorm Bundesverfassungsgericht dafür zu sorgen, dass die Große Koalition das einsieht", so Vogel. Der Soli sei eine zweckgebundene Sonderabgabe. "Ab dem 1.1.2020 ist der von der Politik benannte Zweck nicht mehr da, dann kann man eine solche Sonderabgabe eben auch nicht mehr begründen."


Quelle: n-tv.de


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