Die Ex-Vorstände des Instituts müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) keine Strafverfolgung mehr befürchten. Das Gericht bestätigte am Donnerstag die Freisprüche der Ex-Bankchefs Rolf Breuer, Josef Ackermann und Jürgen Fitschen vom Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs im Fall der Insolvenz des Medienkonzerns Kirch und wies damit die Revision der Staatsanwaltschaft München zurück. Diese wollte eine Verurteilung der Manager erreichen. Damit sind die Freisprüche rechtskräftig, die das Landgericht München bereits am 24. April 2016 ausgesprochen hatte.
Es ist das letzte Kapitel im jahrelangen Streit zwischen der Kirch-Mediengruppe und der Deutschen Bank. Auslöser war ein TV-Interview des damaligen Bankchefs Breuer im Februar 2002, in dem er die Kreditwürdigkeit des angeschlagenen Unternehmens von Leo Kirch öffentlich angezweifelt hatte. Breuer hatte damals dem Sender Bloomberg auf die Frage nach den Zukunftschancen des Konzerns gesagt: “Was man alles lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder sogar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.” Zwei Monate später musste das Unternehmen Insolvenz anmelden, Kirch machte dafür die Deutsche Bank und Breuer verantwortlich: “Erschossen hat mich der Rolf!” Das Geldhaus und die Erben des mittlerweile verstorbenen Kirch einigten sich schließlich auf einen Vergleich, der die Deutsche Bank 925 Millionen Euro kostete.
Die Münchener Staatsanwälte hatten den früheren Bankchefs vorgeworfen, sie hätten in dem damaligen Prozess falsche Angaben gemacht, um Schadenersatz abzuwenden. Dies sei zwar misslungen, sie hätten sich aber des versuchten Prozessbetrugs schuldig gemacht. Der BGH urteilte nun, dass das angefochtene Urteil keine Rechtsfehler enthalte. Das Landgericht habe im Rahmen seiner Beweiswürdigung sorgfältig und eingehend begründet, es gebe keine Widersprüche oder Lücken.
Auch der Freispruch gegen den Bankkonzern wurde bestätigt. Die Deutsche Bank begrüßte die Entscheidung des Gerichts. “Wir haben stets zum Ausdruck gebracht, dass wir den Vorwurf des Prozessbetruges nicht für begründet halten”, sagte ein Sprecher.
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