Kühnert fordert Ende aller Hartz-IV-Strafen

  06 November 2019    Gelesen: 616
Kühnert fordert Ende aller Hartz-IV-Strafen

Das von der SPD eingeführte Hartz-IV-System war in Teilen verfassungswidrig, entscheidet das Bundesverfassungsgericht mit Blick auf Sanktionen für unkooperative Leistungsbezieher. Juso-Chef Kühnert fordert Konsequenzen: Der SPD-Parteitag soll eine Abschaffung aller Strafen beschließen.

Die Hartz-IV-Sanktionen werden nach dem für die Sozialdemokraten unangenehmen Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch den SPD-Parteitag beschäftigen. Juso-Chef Kevin Kühnert will dort über eine Abschaffung der gesamten Sanktionen abstimmen lassen. "Wie wir mit den verbleibenden Sanktionen umgehen, das entscheidet der SPD-Bundesparteitag im Dezember", sagte Kühnert der Düsseldorfer "Rheinischen Post". "Wir Jusos werden dann beantragen, dass die SPD künftig komplett auf Sanktionen verzichtet und stattdessen Förderung, Ermutigung und den Rechtsanspruch auf Qualifizierung und Weiterbildung in den Mittelpunkt stellt."

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Dienstag die Hartz-IV-Sanktionsregelungen teilweise für verfassungswidrig erklärt. Die Richter hätten mit ihrem Urteil einen wichtigen Beitrag geleistet, um die allgegenwärtige Angst aus den Fluren der Jobcenter zu vertreiben, sagte Kühnert. Die SPD habe sich bereits mit ihrem neuen Sozialstaatskonzept deutlich vom bisherigen Sanktionsregime verabschiedet und sei nun in ihrem Weg bestätigt worden. Er freue sich über die "prompte Ankündigung" von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Vorgaben zügig umsetzen zu wollen.

Geist längst vergangener Zeit

Kühnert warnte jedoch davor, es dabei zu belassen. Das Hartz-System atme "den ideologischen Geist einer längst vergangenen Zeit". Auch wenn seine grundlegende Überwindung mit der Union nicht möglich sein werde, so gehörten offensichtliche Ungerechtigkeiten auf den Tisch, sagte der Juso-Chef.

"Reparaturen von Haushaltsgeräten, Rückforderungen von Kleinstbeträgen, aberwitzige Abzüge bei Zuverdiensten - insbesondere die kleinen Ungerechtigkeiten des Hartz-Alltags drangsalieren die Leistungsempfänger und untergraben das Vertrauen in einen gerechten Sozialstaat", sagte Kühnert. "Hier sind Änderungen unmittelbar geboten, bevor wieder Gerichte tätig werden müssen."

Wenn Pflichten verletzt werden, dürfen die Leistungen höchstens um 30 Prozent gekürzt werden, entschieden die Richter. Grundsätzlich sind Sanktionen weiterhin möglich. Mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder der komplette Wegfall der Leistungen sind nach dem Urteil aber mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Quelle: n-tv.de


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